0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Trockenbau Decken Referenznummer der Bekanntmachung: 0052.1141.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Trockenbau Decken
0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Trockenbau Decken
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Quadratkassettendecke 625 x 62 mm, Stahl - 1600 qmZulage für Quadratkassettendeckenmit Abklappfunktion - 1600 qmZulage Perforation Rg 3,0 – 20% - schwarzes Vlies - 90 qmAusschnitt in abgeh. Kassettendecke Ø 150-200mm – 33 StkLangfeldkassettendecke, Flure, ca. 40 x 207 cm – 520 qmZulage Passplatten – 30 qmLangfeldkassettendecke, Flure, ca. 40 x 207 cm, F30 – 15 qmAkkustikdeckensystem aus Glaswolle – 170 qmDeckenbekleidung GKB 12,5 mm – 145 qmTraverse im Deckenhohlraum – 33 StkDeckenverstärkung Stahlblechtraversen – 50 Stk
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Fellbach-Schmiden
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen
daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.