Stadt Kirchheim unter Teck - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte Tannenbergstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1783
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim-teck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Kirchheim unter Teck - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte Tannenbergstraße
Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte Tannenbergstraße
73230 Kirchheim unter Teck
Die Stadt Kirchheim unter Teck plant, eine Kindertagesstätte mit fünf Gruppen (drei Gruppen Ü3 und zwei Gruppen U3) zu erstellen. Die Finanzierung erfolgt über einen Nachtragshaushalt sowie eventuell verfügbare Fördermittel. Da die Bedarfslage sehr angespannt ist, beabsichtigt die Stadt eine möglichst zeitnahe Realisierung. Vor diesem Hintergrund soll insbesondere eine Realisierung in Modulbauweise zugelassen sein, ohne dass dies auftraggeberseitig aber vorgegeben werden soll. Aus Gründen der Personalplanung ist zugleich ein besonderes Maß an Terminsicherheit hinsichtlich der baulichen Realisierung des Projekts erforderlich. Aus diesen Gründen besteht ein besonderes Bedürfnis nach hoher Kosten- und Terminsicherheit, insbesondere durch Vermeidung schnittstellen- und nachtragsbedingter Verzögerungen.
Gleichzeitig soll das Gebäude im Rahmen einer wirtschaftlich, gestalterisch und funktional bestmöglichen Lösung insbesondere auch möglichst hohen Nachhaltigkeitsanforderungen genügen. Die Machbarkeitsstudie sieht einen Energieeffizienzstandard 40 vor. Das Energiekonzept soll dem Auftragnehmer überlassen bleiben, fossile Brennstoffe sollen aber nicht erlaubt sein. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass die Bieter im Rahmen eines planerischen Wettbewerbs im Rahmen einer wirtschaftlichen Gesamtlösung Konzepte für innovative Nachhaltigkeitsstrategien entwickeln und anbieten können. In einem sog. "Zweiumschlagsverfahren" soll ein diesbezüglicher Wettbewerb eröffnet und die Angebote dahingehend bewertet werden.
Abgesehen von (bauordnungs-)rechtlichen Vorgaben, einem Raumprogramm und funktionalen Vorgaben sollen keine zwingenden Vorgaben an die Errichtung vorgesehen werden, vielmehr besteht völlige Lösungsoffenheit.
Dies beinhaltet insbesondere folgende Leistungen :
- Planungs- und Bauleistung einer Kindertagesstätte mit drei Gruppen Ü3 und zwei Gruppen U3 im Ganztagesbetrieb aus sowie
- Planungs- und Bauleistungen für Freianlagen, Lärmschutzwand, Verkehrswege, Radweg, Gewässer-Renaturierung mit wasserrechtlichem Antrag für Einleitung Regenwasser
Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahmen gefunden werden, indem die Leistung funktional ausgeschrieben und zum Festpreis ausgeschrieben wird.
Die Realisierung des Projekts im Rahmen eines europaweit ausgeschriebenen kombinierten Ausschreibungswettbewerbs der Planungs- und Bauleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOB/A mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb erfolgt unter Durchführung des sog. "Zwei-Umschlags-Verfahrens".
Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet sich die Stadt Kirchheim ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit sowie ein inhaltlich abgestimmtes Angebot für Planung und Realisierung des Neubaus gewährleistet.
Die betriebsbereite Fertigstellung der Kindertagesstätte, hat spätestens zum Ende Januar 2025 zu erfolgen.
Weitere Erläuterungen hierzu einschließlich der beabsichtigten Verfahrensstruktur und Bewertungskriterien sind in diesem Bewerbermemorandum enthalten.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
In Bezug auf III.1.3) (2) der EU-Auftragsbekanntmachung "Referenz über vergleichbare Bau- und Planungsleistungen" gilt folgende Mindestanforderung:
Mindestens eine Referenz über die schlüsselfertige Errichtung einer Kindertagesstätte/ eines Kindergartens sowie Planungsleistungen der Objektplanung inklusive Fachplanung und sonstiger Sonderfachplaner in den Leistungsphasen 2 bis 5 mit mindestens 4 Gruppen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (Zeitpunkt der Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2015).
Stufe 3:
Schließlich wird (3.) für den Fall, dass mehr als vier grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Be-werbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird je Bewerber lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Referenz über die schlüsselfertige Errichtung/Planungsleistung" herangezogen.
Dabei wird die Referenz "schlüsselfertige Errichtung sowie Planungsleistungen" jeweils wie folgt bewertet:
Kriterium "Anzahl Gruppen"
0 - 4 Gruppen 0 Punkt
5 Gruppen und mehr Gruppen 1 Punkte
Kriterium "Zeitpunkt Inbetriebnahme"
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2018 3 Punkte
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2015 bis zum 31.12.2017 2 Punkte
Inbetriebnahme bis 31.12.2015 1 Punkt
Kriterium "Ausführungsdauer für eine Kita mit mindestens 4 Gruppen"
Inbetriebnahme 18 Monate nach Zuschlagserteilung 1 Punkte
Inbetriebnahme weniger als 18 Monate nach Zuschlagserteilung
2 Punkte
Die Referenz schlüsselfertige Errichtung bzw. Planungsleistungen wird jeweils zur Hälfte bewertet. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt eine jüngere Referenz (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung des Bewerbers. Bei gleichem Inbetriebnahmezeitpunkt entscheidet das Los.
Sollte ein Bewerber keine oder mehr als eine Referenz priorisiert haben, nimmt die Vergabestelle die Priorisierung nach eigenem Ermessen vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung Russland Sanktionen
(2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(3) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
(1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme stellen wird.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "Gesamtumsatz", Umsatz "schlüsselfertiger Bau" und Umsatz "Planungsleistungen Gebäude- und Innenräume".
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, jeweils aufgeschlüsselt nach "Planung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)" und "schlüsselfertiger Bau".
(2) Angaben über die Ausführungen der Leistungen "Planung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)" sowie "schlüsselfertiger Bau" für Verwaltungsgebäude (Referenzen).
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung ("Planung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI))" bzw. "schlüsselfertiger Bau") erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
Für jede Referenz sind unter Verwendung der nachfolgenden Formblätter (als An-lagen C und D) folgende Angaben einzureichen:
- Projektbezeichnung,
- Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Beschreibung,
- Leistungsumfang,
- Angaben über erbrachte Leistungen (Aufteilung siehe jeweiligen Referenzbereich)
- Herstellkosten (spezifische KG siehe jeweiligen Referenzbereich) in EUR brutto,
- Zeitraum der Bau- bzw. Planungsleistungen,
- Zeitpunkt Inbetriebnahme / Abnahme,
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern
- ggf. Referenzschreiben des Bauherrn/Auftraggebers
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht gewünscht.
Mindestens eine Referenz über die schlüsselfertige Errichtung einer Kin-dertagesstätte/ eines Kindergartens sowie Planungsleistungen der Objektplanung inklusive Fachplanung und sonstiger Sonderfachplaner in den Leistungsphasen 2 bis 5 mit mindestens 4 Gruppen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (Zeitpunkt der Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2015).
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6M8J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de