Offenes Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Ulm einschließlich des Eigenbetriebs Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm nach VgV und GWB Referenznummer der Bekanntmachung: ZSD/P_Fahrradleasing_2022/126
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Ulm einschließlich des Eigenbetriebs Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm nach VgV und GWB
Vergabe eines Rahmenvertrags über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Ulm einschließlich des Eigenbetriebs Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm
Vergabe eines Rahmenvertrags über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Ulm einschließlich des Eigenbetriebs Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm
Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zunächst 36 Monaten mit der einmaligen Option
für die Auftraggeberin, den Rahmenvertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Rahmenvertrag beginnt am 01.03.2023 und endet ohne vorherige Kündigung am 28.02.2026. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption endet der Vertrag am 28.02.2027. Sollte sich das Vergabeverfahren über den 01.03.2023 hinaus verzögern, beginnt das Vertragsverhältnis mit Zuschlagserteilung mit der vorgesehenen Laufzeit.
Einmalige Option für die Auftraggeberin, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
3) Sofern zutreffend: Angaben zur Selbstreinigung
4) Eigenerklärung über die Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister bzw. Nachweis über die erlaubte Berufsausübung und Gewerbeanmeldung
5) Eigenerklärung zur Angabe der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
1) Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Teilumsatzes im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung (spezifischer Jahresumsatz = mit Fahrradleasing erzielter Umsatz) der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe bzw. deren Abschluss im Auftragsfall
zu 2) Die Deckungssummen betragen mindestens:
Personenschäden: 5,0 Mio. EUR
Sachschäden: 5,0 Mio. EUR
Vermögensschäden: 500.000,- EUR
Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres: mindestens das Doppelte der genannten Summen
1) Vorlage geeigneter Referenzen der in den letzten höchstens drei Jahren erfolgreich erbrachten
Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung von Referenzgebern samt deren Anzahl an Beschäftigten, Angaben zu Ansprechpartnern bei den Referenzgebern, detaillierter Beschreibung der dort erbrachten Leistungen, Anzahl an bisher abgeschlossenen Einzelleasingverträgen sowie Zeitraum der Auftragsdurchführung.
2) Qualifikation der benannten verantwortlichen Ansprechperson
Für die vom Bieter benannte verantwortliche Ansprechperson sind Angaben zu deren Qualifikation zu machen.
zu 1) Mind. zwei in Art und Umfang zuverlässig und erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen aus dem Bereich Leasing von Fahrrädern, davon mind. ein öffentlicher Auftraggeber. Referenzen werden nur dann als vergleichbar anerkannt, wenn der Referenzgeber mindestens über 1.200 Mitarbeitende verfügt.
zu 2) Die benannte verantwortliche Ansprechperson muss nachfolgenden Kriterien erfüllen:
a) Projekterfahrungen und -kenntnisse
Betreuung von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten höchstens drei Jahren für einen öffentlichen Auftraggeber mit mind. 1.200 Mitarbeitenden. Falls die verantwortliche Ansprechperson während der Leistungserbringung wechselt, ist deren Nachfolgerin unaufgefordert zu benennen. Die vorstehenden Mindestanforderungen gelten auch für die Nachfolgerin der benannten verantwortlichen Ansprechperson (und sind auf Verlangen hinreichend nachzuweisen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/ref15/Seiten/default.aspx
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland