Errichtung, Installation und Betrieb von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen der Stadt Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: UA22006
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung, Installation und Betrieb von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen der Stadt Karlsruhe
Errichtung, Installation und Betrieb von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen der Stadt Karlsruhe im Rahmen einer Konzessionsvergabe über 10 Jahre.
Stadt Karlsruhe
Errichtung, Installation und Betrieb von Schnellladestationen auf öffentlichen Flächen der Stadt Karlsruhe .
Es werden drei Standorte im öffentlichen Verkehrsraum von der Stadt Karlsruhe für die Errichtung, die Installation und den Betrieb von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur im Rahmen dieses Verfahrens zur Verfügung gestellt. Ein weiterer Standort befindet sich derzeit noch in stadtinterner Abstimmung und wird vorbehaltlich des Beschlusses als vierter Standort im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden.
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Insgesamt sind mindestens zwölf Schnellladepunkte an sechs Schnellladestationen an drei Standorten im Rahmen der Konzession zu errichten, zu installieren und über zehn Jahre zu betreiben. Für den weiteren Standort gilt: Es soll mindestens eine Schnellladestation vorbehaltlich des Beschlusses mit jeweils zwei Ladepunkten entsprechend der Leistungsbeschreibung auf dem Parkplatz errichtet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung (Vordruck 2) Die Eigenerklärung umfasst folgende Angaben:
Eigenerklärung, dass - keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen,
- die Bewerber/Bieter ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben,
- keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- die Bewerber/Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet sind,
- eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt
- die Bewerber/Bieter im Konzessionsvergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben haben.
1. Mittlerer Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich „Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtung von Elektrofahrzeugen“ netto in Euro über die letzten 3 Tätigkeitsjahre (Vordruck 4), Gewichtungsfaktor 20
In diesem Kriterium müssen nach Gewichtung mindestens 60 Punkte (1/3 der max. erreichbaren Punktzahl in diesem Kriterium) erreicht werden. Teilnahmeanträge, die die Mindestpunktzahl in diesem Kriterium nicht erreichen werden ausgeschlossen.
1. Referenzen (Vordruck 3) Es sind zwei Referenzen für die Errichtung und den Betrieb von Schnellladeinfrastruktur inklusive Wartung, Prüfung und Instandhaltung anzugeben. Es muss sich um eine vergleichbare Leistung handeln. Der Leistungszeitraum muss ausgehend von dem Datum der Vergabebekanntmachung in den letzten drei Jahren liegen. Die Ladeleistungen pro Standort für die Schnellladepunkte sowie ob eine Trafostation mit errichtet und betrieben wurde/wird, ist anzugeben. Gewichtungsfaktor je Referenz 30 2. Anzahl der Beschäftigten, die in dem Tätigkeitsfeld „Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtung von Elektrofahrzeugen“ beschäftigt sind (Stand 1.11.2022) a) Projektmanagement/ Planung/ Errichtung b) Betrieb/ Instandhaltung c) Betrieb/ Abrechnung d) Betrieb/ Störungs-management
zu 1. Referenzen Für die Mindestpunktzahlen, die in den einzelnen Kriterien erreicht werden müssen gilt:
- „Lage der Standorte“ und „Auftraggeber“ je Referenz mindestens 30 Punkte und
- „Anzahl der Standorte“ und „Anzahl der Schnellladepunkte“ je Referenz mindestens 22,5 Punkte. Damit muss bei jeder Referenz eine Mindestpunkzahl von 105 Punkten erreicht werden. Teilnahmeanträge, die die Mindestpunktzahl in den jeweiligen Kriterien nicht erreichen werden ausgeschlossen.
zu 2. Anzahl der Beschäftigen In diesem Kriterium müssen nach Gewichtung mindestens 60 Punkte (1/3 der max. erreichbaren Punktzahl in diesem Kriterium) erreicht werden. Teilnahmeanträge, die die Mindestpunktzahl in diesem Kriterium nicht erreichen werden ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Konzessionsvergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E32798633.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die Vergabeplattform subreport übermittelten Antworten/Bieterinformationen.
TEilnahmeanträge und spätere Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Tel.Nr.: +49 221 985 78-0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit .
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).