Lieferung eines LKWs mit Abroller und Aufbaustreuer für die Zentrale Dienste Schorndorf Referenznummer der Bekanntmachung: ZDS_2022_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de/willkommen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines LKWs mit Abroller und Aufbaustreuer für die Zentrale Dienste Schorndorf
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung eines LKWs mit Abroller und Aufbaustreuer mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 18 t (Berücksichtigung Auflastung Winterdienst bis zu 3t) für die Zentrale Dienste Schorndorf. Das Fahrzeug wird bei den Zentralen Diensten Schorndorf (Bauhof) eingesetzt. Die Einsatzgebiete sind im Winterdienst, diverse Transportarbeiten vor allem in der Straßenunterhaltung und Grünpflege.
Zentrale Dienste Schorndorf Robert-Bosch-Str. 9 73614 Schorndorf
Es wird für die Zentrale Dienste Schorndorf die Lieferung eines LKWs mit Abroller und Aufbaustreuer mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 18 t ausgeschrieben.
Die Ausschreibung ist in 2 Lose gegliedert:
- Los 1: Fahrgestell,
- Los 2: Abrollaufbau.
Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Leistungen ergeben sich aus den losspezifischen Leistungsbeschreibungen. Der Auftraggeber vergibt entweder die Einzellose oder eine Kombination von Einzellosen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Daimler_Truck_AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wilhelm Mayer GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Aufbaustreuer (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YY5D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]