Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Parathyroidhormon Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-12-Sys-WAL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Parathyroidhormon
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach §130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Parathyroidhormon. Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 24 Monaten geschlossen, beginnend ab dem 1. Juli 2022.
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Parathyroidhormon [Natpar (R)]. Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 24 Monaten geschlossen, beginnend ab dem 1. Juli 2022.
Mit dieser Bekanntmachung ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Vorschriften verbunden. Nach Auffassung der Auftraggeberinnen unterfällt die Auftragsvergabe bereits nicht dem Anwendungsbereich des Vergaberechts (vgl. Ziff. IV.1.) dieser Bekanntmachung). Die Veröffentlichung erfolgt daher nur aus Gründen der allgemeinen Transparenz.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
1) Der Abschluss des nicht-exklusiven Rabattvertrages unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des Vergaberechts. Dem Auftragnehmer wird keine Exklusivität eingeräumt.
2) Überdies können die Lieferungen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da Wettbewerb aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten nicht vorhanden ist. Aufgrund bestehender Patentrechte ist kein weiteres Unternehmen in der Lage, die nachgefragte Leistung anzubieten. Die nachgefragte Leistung wird am Markt auch nicht durch Importeure angeboten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss eines Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Parathyroidhormon [Natpar (R)]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu den Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung unter Abschnitt II.1.7) dieser Bekanntmachung sowie des Gesamtauftragswertes und der Einzelauftragswerte für die Lose unter Abschnitt V.2.4) dieser Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich lediglich um fiktive Werte handelt, die angesichts der Tatsache, dass es sich bei diesen Feldern um Pflichtfelder handelt, eingetragen wurden. Die tatsächlichen Werte können zum Schutz der berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers (§ 39 Abs. 6 VgV) nicht veröffentlicht werden. Darüber hinaus liegt kein öffentlicher Auftrag vor, so dass ein Gesamtauftragswert nicht definierbar ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6HNF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Mit dieser Rechtsbehelfsbelehrung ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Vorschriften verbunden. Nach Auffassung der Auftraggeberinnen fällt der Auftrag nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts (vgl. Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung). Nachfolgende Hinweise erfolgen daher nur aus allgemeinen Transparenzgründen. Würde Vergaberecht auf diese Auftragsvergabe anwendbar sein, wären für die Einlegung von Rechtsbehelfen die folgenden Bestimmungen maßgeblich:
§ 135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.