Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Lörrach, Ortsteil Hauingen
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Lörrach, Ortsteil Hauingen
Hauingen ist ein Ortsteil der Stadt Lörrach und liegt in Baden-Württemberg. Ihm gehören ca. 3.000 Einwohner an. Eigentümerin des Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung und derzeitige Inhaberin der Wegenutzungsrechte nach § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Stadtgebiet von Lörrach, Ortsteil Hauingen, ist die Elektrizitätsgenossenschaft-Hauingen e.G. Der zwischen der Stadt Lörrach und der Elektrizitätsgenossenschaft-Hauingen e.G. bestehende Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG endete am 31.12.2018. Nunmehr vergibt die Stadt Lörrach mit diesem Verfahren einen neuen Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Lörrach, Ortsteil Hauingen. Damit verbunden ist die Aufgabe, ein entsprechendes Versorgungsnetz zu betreiben. Der zu schließende Wegenutzungsvertrag sieht eine Höchstlaufzeit von 20 Jahren vor.
Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Lörrach verpflichtet, das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Ortsteil Hauingen der Stadt Lörrach während der Vertragslaufzeit zu betreiben.
- Kriterium: Sichere leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit
- Kriterium: Preisgünstige und effiziente leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom
- Kriterium: Verbraucherfreundliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom
- Kriterium: Umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Lörrach behält sich vor, Fremdnachweise für die geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Die von der derzeitigen Konzessionärin bereitgestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Lörrach, Ortsteil Hauingen, können über die Vergabeplattform www.subreport.de (ELViS-ID: E34266717) angefordert werden. Voraussetzung für die Übersendung der entsprechenden Informationen ist die Einreichung einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung. Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann über die Vergabeplattform www.subreport.de (ELViS-ID: E34266717) angefordert werden.
Der vorläufige Organisations- und Zeitplan für das Konzessionsvergabeverfahren wird über die Vergabeplattform www.subreport.de (ELViS-ID: E34266717) zur Verfügung gestellt.
Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Lörrach beteiligten Unternehmen nach § 47 Abs. 3 EnWG auf Antrag Einsicht in die Akten zu gewähren hat und die Stadt Lörrach diese nur zu versagen hat, soweit dies zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist, wird darum gebeten, dass die Teile der Teilnahmeunterlagen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, von den Interessenten gekennzeichnet werden.
Interessenten am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Lörrach werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung für die reine Konzessionierung nebst Teilnahmeunterlagen gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen einzureichen.
Interessenten, die sich eine Kooperation mit der Stadt Lörrach vorstellen können, werden hiermit aufgefordert, ihre Teilnahmeunterlagen gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen einzureichen.
Die Stadt Lörrach behält sich vor, sich jederzeit gegen die Umsetzung einer Kooperation zu entscheiden und das Verfahren als reines Konzessionierungsverfahren fortzuführen.
Die Stadt Lörrach behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der indikativen Angebote (Erstangebote) zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6212920
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landgericht-mannheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite
Nach § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte Rechtsverletzungen, denen die Stadt nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach § 47 Abs. 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden.
Gemäß § 46 Abs. 7 EnWG bleiben die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kartellbehörden nach dem GWB unberührt.