Alltagsbetreuung KiJuBe LEA ELL/ EA GIE Referenznummer der Bekanntmachung: 15.2-0230.7-4/8
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/
Abschnitt II: Gegenstand
Alltagsbetreuung KiJuBe LEA ELL/ EA GIE
Alltagsbetreuung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen
Kinder- und Jugendbetreuung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen
Alltagsbetreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung Giengen
Alltagsbetreuung LEA Ellwangen
Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen Georg-Elser-Str. 2 73479 Ellwangen, Erstaufnahmeeinrichtung Giengen Siemensstr. 9 89537 Giengen
Die Alltagsbetreuung in der LEA Ellwangen umfasst die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge sowie den Betrieb der Gebäude, Räumlichkeiten und Einrichtungen auf dem Gelände.
Der Vertrag sowie der Leistungszeitraum verlängern sich nach Ablauf des Vertrages automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht.
In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet dieser Vertrag jedoch in jedem Falle mit Ablauf des 30.06.2027.
Kinder- und Jugendbetreuung LEA Ellwangen
Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen Georg-Elser-Str. 2 73479 Ellwangen, Erstaufnahmeeinrichtung Giengen Siemensstr. 9 89537 Giengen
Die Kinderbetreuung in der LEA Ellwangen umfasst die Betreuung aller Kinder von Geburt an bis ca. 12 Jahren und erfolgt differenziert nach drei Altersgruppen. Die Jugendbetreuung in der LEA Ellwangen steht allen Jugendlichen im Alter von 13 bis 18 Jahren offen.
Der Vertrag sowie der Leistungszeitraum verlängern sich nach Ablauf des Vertrages automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht.
In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet dieser Vertrag jedoch in jedem Falle mit Ablauf des 30.06.2027.
Alltagsbetreuung EA Giengen
Erstaufnahmeeinrichtung Giengen Siemensstr. 9 89537 Giengen
Die Alltagsbetreuung in der EA Giengen umfasst die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge, die Kinder- und Jugendbetreuung sowie den Betrieb der Gebäude, Räumlichkeiten und Einrichtungen auf dem Gelände.
Der Vertrag sowie der Leistungszeitraum verlängern sich nach Ablauf des Vertrages automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht.
In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet dieser Vertrag jedoch in jedem Falle mit Ablauf des 30.06.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (sofern Eintrag vorhanden), nicht älter als 6 Monate.
- Gewerbeanmeldung oder aktuellste Gewerbeummeldung
- Angabe von mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des laufenden Geschäftsjahres. Die angegebenen Referenzen des Bieters müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Dienstleistung vergleichbar sein. Mindestens ein Referenzprojekt sollte die angebotene Leistung in einer Asylsuchenden- bzw. Flüchtlings-Aufnahmeeinrichtung umfassen, in der während der Vertragslaufzeit für eine Dauer von 9 Monaten durchschnittlich mindestens 200 Personen für Angebote LEA Ellwangen (Los 1 und 2) und durchschnittlich mindestens 50 Personen für Angebote EA Giengen (Los 3) untergebracht waren. Zu den Referenzprojekten sind folgende Mindestangaben erforderlich:
o Name des Auftraggebers (inkl. Ansprechpartner und Tel.-Nr.)
o Bezeichnung und Anschrift der Aufnahmeeinrichtung/Referenzprojekte
o Bezeichnung der erbrachten Leistungen
o Zeitraum der Auftragsausführung bzw. Beginn und voraussichtliches Ende der Vertragslaufzeit
o Nennung des höchsten Monatsdurchschnitts an untergebrachten Personen in den betriebenen Einrichtungen während der Vertragslaufzeit
- Anlage 4 Angebot u. Bietererklärung
- Anlage 5 Eigenerklärung
- Anlage 7 Verpflichtungserklärung Mindestlohn
- Anlage 7a Verpflichtungserklärung zur Arbeitnehmerentsendung
- Anlage 9 Erklärung zu den Bietergemeinschaften (sofern Sie in einer Bietergemeinschaft sind)
- Anlage 10 Erklärung zu den Nach- u. Unterauftragnehmern
- Anlage 11 Referenzliste je Los
- Anlage 13 ILO-Kernarbeitsnormen insb. Textilien u. Verpflegung
- Anlage 20 Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Stuttgart
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYLYR8B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).