Lieferung von Süßwaren (Los 1) sowie Fetten, Ölen und Margarinen (Los 2)
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.my-stuwe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Süßwaren (Los 1) sowie Fetten, Ölen und Margarinen (Los 2)
Lieferung von Süßwaren (Los 1) sowie von Fetten, Ölen und Margarinen (Los 2)
Lieferung von Süßwaren (Los 1) sowie von Fetten, Ölen und Margarinen (Los 2) für die EK-Süd-West.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung von Süßwaren (Los 1) sowie von Fetten, Ölen und Margarinen (Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchentellinsfurt
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72138
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtauftrag (Los 1 und Los 2) wird von Fa. Hirschburger Frischdienst GmbH ausgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen, vgl. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Süßwaren (los 1) sowie von Fetten, Ölen und Margarinen (Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchentellinsfurt
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72138
Land: Deutschland
Die Rahmenvereinbarung für Los 1 und Los 2 wird um ein weiteres Jahr verlängert.
Die Rahmenvereinbarung wird nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB (Änderung der Umstände und deren Unvorhersehbarkeit für den Auftraggeber) bis zum 31.08.2023 verlängert. Bei der ursprünglichen Zuschlagserteilung im Jahre 2016 für die Rahmenvereinbarung konnte bei aller Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden, dass im Jahr 2022 durch einen Angriffskrieg in Europa nicht nur die Nahrungsmittelpreise (insbesondere Weizen und Öle) exorbitant steigen und die Versorgungssicherheit in Frage steht. Durch die bloße Verlängerung wird der Gesamtcharakter nicht verändert. Die Vertragsverlängerung wird nicht dazu führen, dass der Preis um mehr als 50 % des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht wird (vgl. (geschätzte) Auftragswerte unter VII.2.3) und § 132 Abs. 2 aE GWB).Die neue Ausschreibung wird fristgerecht durchgeführt.