Entwicklung und Herstellung wirkstoffhaltiger Tinte sowie den GMP-konformen Druck der Tinte auf einen orodispersiblen Film und den Transfer der Druckmethode in das Universitätsklinikum Heidelberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Herstellung wirkstoffhaltiger Tinte sowie den GMP-konformen Druck der Tinte auf einen orodispersiblen Film und den Transfer der Druckmethode in das Universitätsklinikum Heidelberg
Entwicklung und Herstellung wirkstoffhaltiger Tinte sowie den GMP-konformen Druck der Tinte auf einen orodispersiblen Film und den Transfer der Druckmethode in das Universitätsklinikum
Heidelberg
Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 410 69120 Heidelberg
Entwicklung und Herstellung wirkstoffhaltiger Tinte sowie den GMP-konformen Druck der Tinte auf einen orodispersiblen Film und den Transfer der Druckmethode in das Universitätsklinikum
Heidelberg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklung und Herstellung wirkstoffhaltiger Tinte sowie den GMP-konformen Druck der Tinte auf einen orodispersiblen Film und den Transfer der Druckmethode in das Universitätsklinikum Heidelberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 81477
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gen-plus.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Der Auftraggeber behält sich weiterhin das Recht vor, den Auftrag nicht zu vergeben, wenn alle eingegangenen Angebote den Höchstbetrag von EUR 980.000 (inkl. MwSt.) überschreiten. Schadensersatzansprüche von Bieterseite sind ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YYTQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx