Transport und Verwertung von E-Schrott (SG 5) und Altmetall für den Bodenseekreis Referenznummer der Bekanntmachung: BSK-2022-023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Verwertung von E-Schrott (SG 5) und Altmetall für den Bodenseekreis
Die zu vergebende Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen je Los und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
- Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott (Sammelgruppe 5)
- Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall (Mischschrott und Buntmetall)
Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Übernahme der Elektroaltgeräte der SG 5 an den drei Entsorgungszentren und den
22 Wertstoffhöfen (inkl. Gestellung geschlossener gedeckelter Container bzw. geschlossener Behälter)
Menge der SG 5: ca. 600 Mg/a bis 650 Mg/a (Verteilung: ca. 70 % Entsorgungszentren
und ca. 30 % Wertstoffhöfe)
- Ganzjährige, zeitnahe Abfuhr der Elektroaltgeräte; Austausch befüllter Container/
Behälter „voll gegen leer“ (an den Wertstoffhöfen außerhalb der Öffnungszeiten)
- Verwertung der Elektroaltgeräte inkl. monatlicher Mengenmeldungen und Jahresmeldung nach aktuellem ElektroG3
Der Vertrag verlängert sich einmalig um zwei Jahre (bis 31.12.2026), falls der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner bis spätestens zum 31.03.2024 gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Übernahme von Mischschrott und Buntmetall an den drei Entsorgungszentren (inkl. Containergestellung)
- Übernahme von an den Wertstoffhöfen angenommenem Mischschrott an einer Übernahmestelle des Auftragnehmers (Anlieferung durch einen Dritten)
- Mischschrott-Menge: ca. 1.600 Mg/a bis 2.000 Mg/a
- Buntmetall-Menge: ca. 10 Mg/a bis 20 Mg/a (nur von den Entsorgungszentren)
- Verwertung des übernommenen Altmetalls (inkl. Verwertungslogistik)
Der Vertrag verlängert sich einmalig um zwei Jahre (bis 31.12.2026), falls der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner bis spätestens zum 31.03.2024 gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen
Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Elektroaltgeräten (Sammelgruppe 5).
- Nutzungsnachweis für die vorgesehene Erstbehandlungsanlage.
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Altmetall.
- Nutzungsnachweis für die vorgesehene Übernahmestelle für Altmetall von den Wertstoffhöfen.
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 200 Mg Elektroaltgeräten (Sammelgruppe 5) pro Jahr für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis für die vorgesehene Erstbehandlungsanlage. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügten Mustertextes beinhalten. Die angebotene Erstbehandlungsanlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die gegenständliche Leistung als Erstbehandlungsanlage genehmigt/zertifiziert sein.
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 500 Mg/a Altmetall für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis für die vorgesehene Übernahmestelle für Altmetall von den Wertstoffhöfen. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Übernahmestelle ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügten Mustertextes beinhalten. Die jeweils angebotene Übernahmestelle muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die gegenständliche Leistung genehmigt sein.
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe (www.deutsche-evergabe.de). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht;
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden
von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform Deutsche eVergabe erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren;
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation, Angebote sind einzureichen“: Zur Angebotsabgabe ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Im Rahmen der elektronischen Angebotsabgabe ist eine Eintragung der „Gesamtsumme“ in dem von der Vergabeplattform generierten Leistungsverzeichnis erforderlich.
Hierbei ist das vom Bieter errechnete Netto-Gesamtentgelt für die gesamte Vertragslaufzeit (ohne Vertragsverlängerung) gemäß Angebotsvordruck zu übertragen. Rabatte/Aufpreise sind nicht einzutragen und werden bei der preislichen Auswertung nicht berücksichtigt. Grundlage der preislichen Auswertung sind ausschließlich die in den Preisblättern des Angebotsvordrucks eingetragenen Einheitspreise.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.