Stadt Bad Urach - Europaweite Vergabe von Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung für die energetische und bauliche Sanierung des Graf-Eberhard-Gymnasiums in Bad Urach Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/290
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bad Urach
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-urach.de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bad Urach - Europaweite Vergabe von Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung für die energetische und bauliche Sanierung des Graf-Eberhard-Gymnasiums in Bad Urach
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14, Leistungsphasen 1 bis 6 für den Neubau sowie Leistungen für die energetische und bauliche Sanierung und den Umbau des Graf-Eberhard-Gymnasiums.
Die Stadt Bad Urach plant, das Graf-Eberhard Gymnasium energetisch, technisch sowie teilweise baulich zu sanieren. Zudem sind Umbauarbeiten und ein Erschließungsanbau geplant, der die bestehenden Gebäudeteile miteinander verbindet.
Die vertragsgegenständlichen Planungsleistungen sind auf zwei Teilbereiche ausgerichtet. Zum einen sollen am Bestandsgebäude Sanierungs- und Umbaumaßnahmen erfolgen, zum anderen soll ein Erschließungsanbau bestehend aus einem Haupt-, Zwischen- und Nebenbau (nachstehend "Neubau") entstehen.
Es sind u.a. folgende Baumaßnahmen geplant:
- Brandschutztechnische Ertüchtigung;
- Sanierung der Fassaden;
- Erneuerung der WC-Bereiche;
- Austausch von Bodenbelägen;
- Sanierung der Flachdachflächen;
- Erschließungsanbau als Verbindung zwischen den aktuell getrennten Bauteilen inkl. Realisierung Barrierefreiheit;
- PCB Sanierung von 2 Fachräumen;
- Umsetzung "Moderne Lernwelten".
Die Umsetzung der Maßnahmen soll bauabschnittsweise erfolgen. Interimsflächen werden voraussichtlich erforderlich.
Die erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen (Elektro und HLS) sowie die Projektsteuerungsleistungen für dieses Projekt wurden bereits vergeben. Die Vorplanung (Leistungsphase 2) soll voraussichtlich im Mai 2022 beginnen.
Gegenstand des Vertrages sind Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14, Leistungsphasen 1 bis 6 für den Neubau sowie nachstehend beschriebene Leistungen für die energetische und bauliche Sanierung und den Umbau des Graf-Eberhard-Gymnasiums.
Für die Planung des Neubaus ist eine Pauschale anzubieten. Die Planungsleistungen für das Bestandsgebäude werden nach Aufwand vergütet.
Es ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Stadt Bad Urach geht nach derzeitiger Planung für den Neubau von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt EUR 4 Mio. netto nach DIN 276-1:2008-12 aus, wobei auf die KG 300 netto EUR 3 Mio. und auf die KG 400 netto EUR 1. Mio. entfallen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden) und dem Vertragsentwurf (Anlage 3) zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren in zwei Wertungsstufen durchgeführt.
Erste Stufe: Einreichung verbindliches Angebot
Die Bieter haben ein verbindliches Angebot abzugeben, dass alle geforderten Leistungen und Bestandteile nach Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) sowie Anlage 3 (Vertrag) des Leitfadens beinhaltet. Das Angebot muss Struktur, Qualität und Kalkulation des Angebots erkennen lassen.
Die Angebote der Bieter werden zunächst anhand der Zuschlagskriterien Nr. 1 (Honorar) und Nr. 2 (Konzepte) bewertet. Eine Bewertung der Angebote anhand des Zuschlagskriteriums Nr. 3 (Bieterpräsentation) erfolgt in dieser ersten Wertungsstufe nicht.
Die Bewertung der Zuschlagskriterien Nr. 1 (Honorar) und Nr. 2 (Konzepte) ist unter Ziffer 6.1 und 6.2 im Einzelnen dargestellt.
Die drei Bieter, deren Angebote nach Auswertung der Zuschlagskriterien Nr. 1 (Preis) und Nr. 2 (Konzepte) die höchste Punktzahl erhalten, werden im weiteren Verfahren (Stufe 2) berücksichtigt. Alle anderen Bieter werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, d.h. diese Angebote kommen für den Zuschlag nicht in Betracht.
Liegen nur drei oder weniger Angebote vor, werden alle Bieter im weiteren Verfahren (Stufe 2) berücksichtigt.
Die Vergabestelle wird die Bieter entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben über den Fortgang des Verfahrens nach Abschluss der Wertungsstufe 1 informieren.
Zweite Stufe: Bieterpräsentation
Die in Stufe 1 ausgewählten Bieter haben ihr Angebot im Rahmen eines Präsentationstermins vorzustellen.
Hinweis der Vergabestelle: Für die Teilnahme an der zweiten Wertungsstufe geben die ausgewählten Bieter kein zweites Angebot ab.
Die Bieter haben das vorgesehene Team, das die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, sowie die konzeptionelle Herangehensweise im Rahmen eines Präsentationstermins vorzustellen. An dem Präsentationstermin sollen der Projektleiter sowie der stellvertretende Projektleiter teilnehmen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Präsentationstermine im Rahmen von Videokonferenzen durchzuführen. Die Präsentationstermine werden voraus-sichtlich in KW 17 durchgeführt.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien Nr. 1 (Honorar), Nr. 2 (Konzepte) und Nr. 3 (Bieterpräsentation) wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Urach
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72574
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRVQJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.