Lieferung von 46 Oberleitungsbussen mit Batterie, Option Instandhaltungsvertrag sowie Option auf Lieferung von bis zu 10 weiteren Oberleitungsbussen mit Batterie
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sve-es.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 46 Oberleitungsbussen mit Batterie, Option Instandhaltungsvertrag sowie Option auf Lieferung von bis zu 10 weiteren Oberleitungsbussen mit Batterie
Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung von 46 Oberleitungsbussen mit Batterie (12 Solobusse und 34 Gelenkbusse), Option eines Instandhaltungsvertrags sowie Option auf Lieferung von bis zu 10 weiteren Oberleitungsbussen mit Batterie (vsl. 3 Solobusse und 7 Gelenkbusse)
Esslingen am Neckar
1. Im Zuge der Umsetzung der von der Stadt Esslingen beschlossenen klimapolitischen Ziele, bis 2024/2025 den städtischen Personennahverkehr im Linienbündel ES-02 auf 100 % Elektromobilität umzurüsten, beabsichtigt der Städtische Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar, unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Clean Vehicles Directive insgesamt bis zu 56 Oberleitungsbusse mit Batterie zu beschaffen.
2. Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung von 46 Oberleitungsbussen mit Batterie (12 Solobusse und 34 Gelenkbusse) als Festbestellung sowie bis zu 10 weitere Oberleitungsbusse mit Batterie (vsl. 3 Solobusse und 7 Gelenkbusse) als Nachbestelloption sowie optional die Instandhaltung der Fahrzeuge über die gesamte Nutzungsdauer von 15 Jahren.
3. Ziel der Ausschreibung ist es, eine möglichst wirtschaftliche Beschaffung und Betriebsführung der Fahrzeuge unter Beachtung ihres Lebenszyklus und ihrer Fahrgastfreundlichkeit sicherzustellen, Skaleneffekte zu heben sowie bei Ersatzteilen und Instandhaltung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zu kooperieren und Rückfalllösungen vorzuhalten. Durch die gebündelte Beschaffung einerseits und die Langfristigkeit der Instandhaltungsverträge andererseits sollen Kosten reduziert und die Ersatzteilversorgung und Funktion der Fahrzeuge dauerhaft gesichert werden. Mit der Beauftragung von Lieferung und Instandhaltung aus einer Hand sollen der Werterhalt, die Verfügbarkeit und die Sicherheit der Fahrzeuge über deren gesamte Lebensdauer unter Nutzung der Fachkompetenz des Herstellers sichergestellt werden. Der Hersteller übernimmt für diese Zwecke einheitliche und umfassende Pflichten, so dass keine Lücken oder Schnittstellen zwischen den einzelnen Leistungen der Fahrzeuglieferung und -instandhaltung verbleiben und die Fahrzeuge für die Vertragsdauer in der vereinbarten Qualität für den Betrieb zur Verfügung stehen.
Vorzugsweise sollen der Fahrzeugliefer- und Instandhaltungsvertrag eine Einheit darstellen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, bei Überschreitung des Schwellenwertes den Instandhaltungsvertrag nicht zu beauftragen (siehe hierzu III.1.7).
Sofern der Auftraggeber keinen Instandhaltungsvertrag abschließt, sind entsprechende, garantierte Ersatzteilpreise für wichtige Baugruppen über die Nutzungsdauer zu bepreisen.
4. Der Auftragnehmer hat die Fahrzeuge - sofern ein Instandhaltungsvertrag über die gesamte Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschlossen wird - nach den Vereinbarungen des Instandhaltungsvertrages, der den Bewerbern nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung bereitgestellt wird, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, sowie nach weiterer Abstimmung mit dem Auftraggeber, instandzuhalten.
5. Der Auftragnehmer hat die Fahrzeuge nach diesen sowie den Vorgaben des Lastenheftes, das den Bewerbern nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung bereitgestellt wird, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, sowie nach weiterer Abstimmung mit dem Auftraggeber nach Erstellung eines Pflichtenheftes, herzustellen. Die Details regelt der Fahrzeugliefervertrag.
6. Die Fahrzeuge müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und mindestens folgende technische Mindestanforderungen aufweisen und mit der Infrastruktur des Auftraggebers mit den folgenden Eckdaten vollumfänglich und uneingeschränkt, d. h. ohne Anpassungen, kompatibel sein. Die technischen Mindestanforderungen und Eckdaten der Infrastruktur des Auftraggebers sind unverhandelbar und zwingend durch die späteren Bieter und im Zuschlagsfall durch den Auftragnehmer einzuhalten. Interessierte Unternehmen sind im eigenen Interesse gehalten, sorgfältig zu prüfen, ob sie in der Lage sind, diese Anforderungen zu erfüllen.
7. Das Verfahren beinhaltet die Beschaffung von Oberleitungsbussen mit Batterie in der Zusammensetzung:
a) 10 Solobusse, Lieferung des ersten Fahrzeugs spätestens 25 Monate nach Auftragserteilung,
b) 36 Gelenkbusse, Lieferung des ersten Fahrzeugs spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung,
c) Option auf bis zu 3 weitere Solobusse und 7 weitere Gelenkbusse.
Die Inbetriebnahme des ersten Fahrzeuges soll spätestens 20 Monate nach Auftragserteilung abgeschlossen sein.
8. Technische Mindestanforderungen an die Fahrzeuge:
8.1. Fahrzeugbauart: Solobus:
— Fahrzeug in Niederflurtechnik,
— Fahrzeuglänge max.: 12 500 mm,
— Fahrzeugbreite max.: 2 550 mm,
— Fahrzeughöhe max.: 3 700 mm,
— Einstiegshöhe max.: 340 mm,
— Anzahl Türen: vorzugsweise 2 Doppel-Aussenschwenkschiebetüren, alternativ 1 einflügelige Aussenschwenkschiebetür vorne und 1 Doppel-Aussenschwenkschiebetür,
— leistungsstarker, fremdbelüfteter Permanent-Magnet-Motor, Antriebsleistung min. 225 kW; alternativ Asynchron-Traktionsmotor in Drehstromtechnik, Antriebsleistung min. 240 kW, Antrieb an Hinterachse,
— LTO- oder NMC-Traktionsbatterien, installierte Batteriekapazität: min. 60 kWh.
8.2 Fahrzeugbauart: Gelenkbus:
— Fahrzeug in Niederflurtechnik,
— Fahrzeuglänge max.: 18 500 mm,
— Fahrzeugbreite max.: 2 550 mm,
— Fahrzeughöhe max.: 3 700 mm,
— Einstiegshöhe max.: 340 mm,
— Anzahl Türen: vorzugsweise 3 Doppel-Aussenschwenkschiebetüren, alternativ 1 einflügelige Aussenschwenkschiebetür vorne und 2 Doppel-Aussenschwenkschiebetüren,
— leistungsstarke, fremdbelüftete Permanent-Magnet-Motoren, Antriebsleistung min. 225 kW je Motor; alternativ Asynchron-Traktionsmotoren in Drehstromtechnik, Antriebsleistung min. 170 kW je Motor, Antrieb an 2. und 3. Achse,
— LTO- oder NMC-Traktionsbatterien, installierte Batteriekapazität: min. 75 kWh.
8.3. Nachfolgende Mindestanforderungen gelten für beide Fahrzeugtypen (7.1 und 7.2):
— Einsatz am bestehenden Oberleitungssystem (Oberleitungsbetrieb) ohne Anpassungsbedarf an der Oberleitungsinstrastruktur und auf Strecken ohne Oberleitung (Batteriebetrieb),
— Konsequente Umsetzung einer doppelten Isolation über Zwischenpotential in der Traktions- und Ladetechnik,
— Modular aufgebaute Leistungselektrik für Bordnetzversorgung und Traktionselektrik,
— Einbau offener Bussysteme, welche am Markt frei erhältlich sind (z. B. CANopen Standard),
— intelligentes Lade- und Energiemanagement,
— geplante Nutzungsdauer: mindestens 15 Jahre,
— Konformität mit Zulassungsverfahren nach deutschem Recht, insbesondere gem. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Schriften und Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Richtlinien Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN) etc.,
9. Eckdaten Infrastruktur:
— Oberleitungsnetz mit Schrägpendeloberleitung,
— Fahrdrahthöhe: im Regelfall 5,20 bis 5,50 Meter,
— Abstand Fahrdrähte: 70 cm,
— Nennspannung: 750 V DC (derzeit 600 V DC),
— Streckennetz Oberleitung zukünftig ca. 33 km betragen, Streckennetz gesamt ca. 170 km,
— Streckenneigung: max. 17 %; die Bergauffahrten umfassen bis zu 50 % eines Linienweges.
10. Das Zulassungsverfahren als Kraftfahrzeug nach deutschem Recht ist vom Auftragnehmer durchzuführen.
11. Der Auftragnehmer hat für die gesamte Nutzungsdauer der Fahrzeuge von 15 Jahren eine eigene oder vertragsgebundene Service-Werkstatt in der Reichweite von max. 20 km um den Betriebssitz des Auftraggebers vorzuhalten.
12. Der Auftraggeber behält sich vor, während des laufenden Verfahrens Änderungen und Anpassungen an den Vergabebunterlagen und dem Verfahrensablauf vorzunehmen.
13. Der Auftraggeber behält sich vor, im Verhandlungsverfahren den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen. Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge und Auswahl der Bewerber erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der SektVO und des GWB durch den Auftraggeber nach folgendem Prozedere:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1) der Auftragsbekanntmachung und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 51 SektVO.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124, 142 GWB und Erfüllung von Mindeststandards gemäß III.1) ff. der Auftragsbekanntmachung).
4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
5. Sollten danach mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen („Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden“). Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu III.1) der Auftragsbekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der zugehörigen Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb bewerten. Die 3 Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Führt dies zu keinem eindeutigen Ergebnis, werden nachfolgende Kriterien nacheinander bis zur eindeutigen Bestimmbarkeit der Zuteilung der drei Plätze angewendet:
a) Grundsätzlich gilt: Die Bewerber mit der höheren Punktzahl erhalten den Vorzug,
b) Sollten danach noch weitere Plätze zu vergeben sein, erhält bei Punktgleichheit der Bewerber den Vorzug, der in der Fahrzeugleiferung die jüngste wertbare Referenz vorweist (maßgeblich ist das Datum [Monat/Jahr] der unbefristeten Zulassung des ersten baugleichen Fahrzeugs der Serie zum Einsatz im Fahrgastbetrieb),
c) Falls darüber keine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los.
Der Auftraggeber wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren.
Dem Städtischen Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar steht das Recht zu,
1. im Zuge der Zuschlagserteilung der Lieferung von bis zu 56 Oberleitungsbussen mit Batterie auch die Instandhaltung der Fahrzeuge über die gesamte Nutzungsdauer von 15 Jahren auf Basis des Angebotspreises für diese Option zu beauftragen. Die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers bestimmen sich für diese Option nach den Bestimmungen dieser Teilnahmeunterlagen, seiner Vertragsgrundlagen und Anlagen. Der Instandhaltungsvertrag umfasst die Wartung und Reparatur der gelieferten Fahrzeuge nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers ohne Vandalismus, Unfall, Glasbruch und Reifen. Ebenfalls nicht enthalten ist der Austausch der Traktionsbatterien aufgrund der Batteriealterung.
2. bis zu 10 weitere Oberleitungsbusse mit Batterie (vsl. 3 Solobusse und 7 Gelenkbusse) nach Maßgabe dieser vertraglichen Bestimmungen zu bestellen. Diese Option kann durch den Städtischen Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar bis 66 Monate nach Auftragserteilung ausgeübt werden. Die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers bestimmen sich auch für die Optionsfahrzeuge nach den Bestimmungen dieser Teilnahmeunterlagen, seiner Vertragsgrundlagen und Anlagen. Bei Ausübung der Option gilt als Vertragspreis der beauftragte Angebotspreis je Fahrzeug für die Bauart Solobus bzw. Gelenkbus.
1. Die Leistungsbeschreibungen in Form des Lastenheftes und des Instandhaltungsvertrages unterliegen dem Geschäftsgeheimnis des Auftraggebers und sind daher vertraulich. Um den Schutz dieser sensiblen Informationen zu bewirken, sieht der Auftraggeber von einer direkten elektronischen Bereitstellung von Lastenheft und Instandhaltungsvertrag zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung ab. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Leistungsbeschreibungen daher der in dieser Bekanntmachung aufgeführten Projektbeschreibung und den formulierten Mindestanforderungen zu entnehmen. Die Leistungsbeschreibung in Form eines detaillierten Lastenheftes und eines Instandhaltungsvertrages werden nach der Eignungsprüfung den geeigneten Teilnehmern bei Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO). Der Auftraggeber behält sich ferner vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, im Angebotsverfahren die Angaben hinsichtlich der Teile des Auftrags zu fordern, welche die Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie die Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer einschließlich des Nachweises, dass diese zur Verfügung stehen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder),
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und §21 SchwarzarbG vorliegen,
4. Nachweis über eine aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014.
1. Jahresabschlusse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften: Die Jahresabschlüsse sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat vorzulegen,
2. Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat abzugeben,
3. Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Bei Bewerbergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat abzugeben,
4. Bankauskunft: Die aktuelle (nicht älter als 2 Monate – zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages) Bankauskunft der Hausbank soll von einem in der Europäischen Union, in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut stammen und eine Aussage darüber zulassen, ob die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers zur Durchführung des Auftrags besteht. Aus der Bankerklärung soll sich folgender Inhalt ergeben: Art und Dauer der Geschäftsbeziehung und Geschäfts- und Zahlungsverhalten des Unternehmens. Der Nachweis ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
5. Nachweis des Versicherungsschutzes:
Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen (fort-)bestehen wird.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zur Eigenerklärung des Bewerbers eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen bestehen wird.
Bei Bewerbergemeinschaft: im Auftragsfall muss sich der Versicherungsschutz auf die gesamte Bewerbergemeinschaft bzw. die für die Auftragsausführung gebildete Arbeitsgemeinschaft beziehen.
Vor Zuschlagserteilung ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zwingend vorzulegen.
5.1. Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich einer Produkthaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (2-fach maximiert p. a.) in Höhe von 30 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 10 Mio. EUR für Vermögenschäden/sonstige Schäden.
5.2. Der Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung für Umweltschäden mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils 1-fach maximiert p. a.) in Höhe von 20 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögenschäden/sonstige Schäden.
5.3. Der Nachweis einer Montage- und Inbetriebnahmeversicherung mindestens gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Montageversicherung (AMoB 2011) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).
1. Nachweis vergleichbarer Leistungen durch die Vorlage vergleichbarer Referenzenprojekte mit u. a. konkreter Benennung des Auftragsgebers der jeweiligen Referenzleistung nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit.
Vergleichbarkeit:
Es werden nur vergleichbare Referenzprojekte berücksichtigt. Als vergleichbar gelten Referenzprojekte, welche die Referenzleistung (betrifft die Lieferung neuer Oberleitungsbusse mit Batterie) ab dem 1. Januar 2012 zum Inhalt hatten.
Als ein Referenzprojekt gilt ein Rahmenvertrag oder ein Hauptauftrag inkl. etwaiger Optionen.
Als Referenzleistung muss die Herstellung und erfolgreiche Lieferung von Oberleitungsbussen mit Batterie erbracht worden sein. Oberleitungsbusse sind solche im Sinne § 1 Abs. 2, Nr. 1 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) i. V. m. § 4 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Ein Oberleitungsbus gilt als erfolgreich geliefert, wenn es durch den Auftraggeber im relevanten Zeitraum rechtsgeschäftlich abgenommen wurde und sich im kommerziellen Fahrgasteinsatz befindet/befand.
Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, in denen die erfolgreiche Lieferung von Oberleitungsbussen mit Batterie ab dem 1. Januar 2012 erfolgte.
Die Zahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht beschränkt. Durch die insgesamt vorgelegten Referenzprojekte muss der Bewerber jedoch mindestens folgende Leistungen kumulativ erfüllen/nachweisen:
Vergleichbare Referenzprojekte über die erfolgreiche Lieferung von Oberleitungsbussen mit Batterie im relevanten Zeitraum, welche insgesamt folgende Voraussetzungen erfüllen:
Lieferung von in Summe aller Referenzen mindestens 30 Oberleitungsbussen im Gebiet der EU, des EWR oder der Schweiz;
— davon Lieferung mindestens eines Oberleitungsbusses, für den eine Abnahme bzw. eine Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab oder eine dazu gleichwertige behördliche Abnahme bzw. Genehmigung erteilt wurde,
— davon Lieferung mindestens eines Oberleitungsbusses in der Ausführung Solobus oder gleichwertig erfolgte,
— davon Lieferung mindestens eines Oberleitungsbusses in der Ausführung Gelenkbus oder gleichwertig erfolgte,
— davon Lieferung mindestens eines Oberleitungsbusses mit Batterie erfolgte.
2. Nachweis mindestens eines Instandhaltungsvertrages über die gesamte Nutzungsdauer der Fahrzeuge im Zusammenhang eines Lieferauftrags von Oberleitungs- oder Batteriebussen in der EU.
3. Nachweis einer eigenen oder vertragsgebundenen Service-Werkstatt in der Reichweite von max. 20 km um den Betriebssitz des Auftraggebers, welche vom Auftragnehmer während der gesamten Nutzungsdauer der Fahrzeuge von 15 Jahren zum Zwecke der Instandhaltung vorgehalten wird.
4. Nachweis der gültigen Zertifizierung nach EN ISO 9001 oder gleichwertig,
5. Nachweis der gültigen Zertifizierung EN ISO 14001 (EMAS/EMAS II) zum Umweltmanagementsystem oder gleichwertig.
Zu 1. (Referenzen):
Die Zahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht beschränkt. Durch die insgesamt vorgelegten Referenzprojekte muss der Bewerber jedoch mindestens folgende Leistungen kumulativ erfüllen/nachweisen:
Vergleichbare Referenzprojekte über die erfolgreiche Lieferung von Oberleitungsbussen mit Batterie im relevanten Zeitraum, welche insgesamt folgende Voraussetzungen erfüllen:
Lieferung von in Summe aller Referenzen mindestens 30 Oberleitungsbussen im Gebiet der EU, des EWR oder der Schweiz;
— davon Lieferung mindestens eines Oberleitungsbusses, für den eine Abnahme bzw. eine Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab oder eine dazu gleichwertige behördliche Abnahme bzw. Genehmigung erteilt wurde,
— davon Lieferung mindestens eines Oberleitungsbusses in der Ausführung Solobus oder gleichwertig erfolgte,
— davon Lieferung mindestens eines Oberleitungsbusses in der Ausführung Gelenkbus oder gleichwertig erfolgte,
— davon Lieferung mindestens eines Oberleitungsbusses mit Batterie erfolgte.
a) Auftragnehmer soll federführend der Fahrzeughersteller sein, welcher gegenüber dem Auftraggeber die Rechte und Pflichten aus dem Auftragsverhältnis bzw. den Auftragsverhältnissen wahrnimmt.
b) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
c) Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen (im elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform (Angabe des Namens des (vertretungsberechtigten) Unterzeichners) die händische Unterschrift), mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
d) Bei Bewerbergemeinschaften:
Die unter II.1.1) geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen.
Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis verlangt ist.
e) Bei Eignungsleihe:
Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter Ziffer III.1.1) geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist.
Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
1. Fahrzeuge:
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, sofern das Gesamtbudget überschritten ist oder zuständige Entscheidungsgremien der Auftragsvergabe nicht zustimmen.
2. Instandhaltungsvertrag:
Voraussetzung für den Abschluss eines Instandhaltungsvertrages ist die Lieferung der ausgeschriebenen Oberleitungsbusse mit Batterie. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Überschreitung des unternehmensspezifischen Schwellenwertes von 44 ct/km von dem Abschluss eines Instandhaltungsvertrages abzusehen. Dieser Schwellenwert soll auf aktuellen Preiskalkulationen basieren und wird über die Vertragslaufzeit jährlich auf Basis von Kennzahlen des Statistischen Bundesamtes in Bezug auf die Laufleistungen der Fahrzeuge (durchschnittliche Laufleistung 60.000 km/a) dynamisiert. Details regelt der Instandhaltungsvertrag.
1. Es gelten die Regelungen der Sektorenverordnung (SektVO).
2. Es gelten die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
3. Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erfolgt gegenüber dem Auftraggeber mündlich und schriftlich ausschließlich in deutscher Sprache. Die Ansprechpartner beim Auftragnehmer müssen der deutschen Sprache in Wort- und Schrift mindestens auf dem Sprachniveau C1 mächtig sein.
4. Vor Abschluss des Vertrages sowie 1-mal jährlich ist das Fortbestehen des geforderten Versicherungsschutzes durch Vorlage der entsprechenden schriftlichen Bestätigungen der Versicherer nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Formblättern, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.
2. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 6 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
3. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
4. Teilnahmeanträge und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
5. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
6. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.
7. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.
8. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
9. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
10. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff "Fragen zum Teilnahmewettbewerb" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer I.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 21.06.2022, 12.00 Uhr (Ortszeit), eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
11. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
12. Bei technischen Fragen zur eVergabe-Plattform subreport ELViS erhalten Sie unter +49 (0) 221-98578-0 kostenfreie Unterstützung.
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 73137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/