Rahmenvereinbarung für den Beitritt zu den Konditionenverträgen des BMI zur Beschaffung von Software Assurance und Microsoft - Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 048.14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-goeppingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für den Beitritt zu den Konditionenverträgen des BMI zur Beschaffung von Software Assurance und Microsoft - Lizenzen
Beschaffung von Softaware-Assurance für Bestandslizenzen von Microsoft und Beschaffung neuer bzw. zusätzlicher Microsoft Lizenzen inkl. Software-Assurance sowie Dienstleistungen durch einen Beitritt zu dem zwischen der Fa Microsoft und dem Bundesministerium des Innern geschlossenen Konditionenvertrags für öffentliche Auftraggeber der Bundesrepublik Deutschland.
Göppingen
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem autorisierten Handelspartner für die Beschaffung von Softaware-Assurance für Bestandslizenzen von Microsoft und die Beschaffung neuer bzw. zusätzlicher Microsoft Lizenzen inkl. Software-Assurance sowie Dienstleistungen durch einen Beitritt zu dem zwischen der Fa Microsoft und dem Bundesministerium des Innern geschlossenen Konditionenvertrags für öffentliche Auftraggeber der Bundesrepublik Deutschland.
– Microsoft Konzernvertrag /Enterprise Agreement (Government) und/oder
– Microsoft Select Plus (Government)
mit einer Mindestlaufzeit von drei (3) Jahren und einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um ein (1) weiteres Jahr.
Die Bezugsberechtigung des Landratsamtes Göppingen wird durch Beitrittserklärungen zu den Konditionenverträgen sichergestellt. Der Auftragnehmer führt die Vertragsverhandlungen mit Microsoft und stellt sicher, dass der Beitritt, der zum Bezug von Lizenzen und Software-Assurance berechtigt, bis zum 01.06.2022 vollzogen und aktiv ist.
Folgende Hauptleistungen werden vom Auftragnehmer aus dieser Ausschreibung erwartet:
- Abwicklung des Beitritts des Landratsamtes Göppingen zu den Konditionenverträgen (Microsoft Konzernvertrag /Enterprise Agreement (Government) und/oder Microsoft Select Plus (Government)) des BMI und Microsoft
- Überlassung von Softwarelizenzen gemäß den Lizenzmodellen des Lizenzgebers Microsoft
- Software-Assurance für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung
- Unterstützung und Beratung zur Lizenzierung von Standardsoftware des Herstellers Microsoft („True-Up“)
- Unterstützung beim Vertragsmanagement der Konditionenverträge durch zur Verfügung stellen eines festen Ansprechpartners während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
- Beratung bei Software–Assurance-Benefits
Eine Software zur Ermittlung des Lizenzbestandes (SAM) muss optional angeboten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für den Beitritt zu den Konditionenverträgen des BMI zur Beschaffung von Software Assurance und Microsoft - Lizenzen
Ort: 74172 Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor derzuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.