Beitritt zum Konzernrahmenvertrag des Bundesministeriums des Inneren und Microsoft zur Lieferung von Lizenzen für das Landratsamt Esslingen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beitritt zum Konzernrahmenvertrag des Bundesministeriums des Inneren und Microsoft zur Lieferung von Lizenzen für das Landratsamt Esslingen
Ziel dieser Vergabe ist die Ermittlung eines Handelspartners für den Abschluss eines Microsoft Enterprise Agreement Vertrags mit 3-jähriger Laufzeit zum Bezug von Microsoftvolumenlizenzen und anderen Microsoftlizenzen sowie die Verlängerung von Software-Assurance.
Landratsamt Esslingen SG 115 Information und Kommunikation Am Aussichtsturm 5 73207 Plochingen
Ein vorhandener Microsoft Enterprise Agreement Vertrag (EA-Vertrag) endet nach einmaliger Verlängerung zum 30.6.2022.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Ermittlung eines Handelspartners, zum Abschluss eines neuen Microsoft EA-Vertrags mit 3-jähriger Laufzeit ab 1.7.2022.
Der Auftragnehmer übernimmt die Rolle eines Handelspartners. Zu seinen Aufgaben zählen, über den Bezug von zeitlich unbefristeten Microsoft Volumenlizenzen und anderer Microsoft Lizenzen hinaus:
Übernahme einer Partnerfunktion entsprechend des BMI EA und anderer EA,
Vertragsverwaltung und Unterstützung bei der Jahresmeldung (True Up),
Beratung zum Lizenzeinsatz, -management und -optimierung,
Information bei Änderungen der Lizenzbedingungen und neuer Microsoftprodukte,
Unterstützung bei der Nutzung von Software-Assurance Leistungen.
Einmalige Verlängerung um 12 Monate möglich. Bei Ziehen der Option ist das Ende der Rahmenvereinbarung der 30.06.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertrags-staates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Esslingen Raum 2.013 Am Aussichtsturm 5 73207 Plochingen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieterüber den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage, bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage, vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.