EU-weite Ausschreibung des Transports und der Verwertung von E-Geräten (SG 4 und SG 5) sowie Altmetall und Altholz für den Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-heidenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung des Transports und der Verwertung von E-Geräten (SG 4 und SG 5) sowie Altmetall und Altholz für den Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in vier Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
- Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott (Sammelgruppe 4 - Teilmenge);
- Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott (Sammelgruppe 5 und teilweise der SG 4);
- Los 3: Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall (Mischschrott);
- Los 4: Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von Altholz der Kategorien A I – A III (Gemisch) und der Kategorie A IV.
Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott (Sammelgruppe 4 - Teilmenge)
- Übernahme der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 (nur Großgeräte „Weiße Ware“ ohne Nachtspeichergeräte) am Entsorgungszentrum Mergelstetten sowie auf dem Betriebsgelände der Fa. WRZ Hörger in Sontheim/Brenz (inkl. Containergestellung)
Menge der SG 4 „Weiße Ware“ ca. 350 Mg/a;
- Ganzjährige, zeitnahe Abfuhr der Elektroaltgeräte auf Abruf; Austausch befüllter Container gegen Leercontainer;
- Verwertung der Elektroaltgeräte inkl. monatliche Mengenmeldungen und Jahresmeldung nach ElektroG.
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, falls der Vertrag nicht vom Auftraggeber bis spätestens acht Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott (Sammelgruppe 5 und teilweise der SG 4)
- Übernahme der Elektroaltgeräte der SG 5 und von sonstigen gemischt erfassten Geräten der SG 4 (ohne „Weiße Ware“ und Nachtspeichergeräte) auf dem Betriebsgelände der Fa. WRZ Hörger in Sontheim/Brenz sowie am Entsorgungszentrum Mergelstetten (inkl. Containergestellung)
Menge der SG 5 ca. 350 Mg/a,
Menge der SG 4 ca. 100 Mg/a;
- Die Übernahme der Geräte mit fest eingebauten Lithium-Batterien erfolgt nur am Entsorgungszentrum Mergelstetten (in 240-l-MGB des Auftraggebers)
Menge ca. 2 Mg/a;
- Ganzjährige, zeitnahe Abfuhr der Elektroaltgeräte auf Abruf; Austausch befüllter Container gegen Leercontainer;
- Abholung des Inhalts der vom Auftraggeber gestellten 240-l-MGB oder Transport/Rücktransport der 240-l-MGB (ADR-konformer Transport);
- Verwertung der Elektroaltgeräte inkl. monatliche Mengenmeldungen und Jahresmeldung nach ElektroG.
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, falls der Vertrag nicht vom Auftraggeber bis spätestens acht Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall (Mischschrott)
- Übernahme von Mischschrott am Entsorgungszentrum Mergelstetten (inkl. Containergestellung), Menge ca. 800 Mg/a;
- Verwertung des übernommenen Schrotts (inkl. Verwertungslogistik).
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, falls der Vertrag nicht vom Auftraggeber bis spätestens acht Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von Altholz der Kategorien A I – A III (Gemisch) und der Kategorie A IV
- Übernahme von Altholz der Altholzkategorien A I – A III (Gemisch) und der Altholzkategorie A IV am Entsorgungszentrum Mergelstetten und von Altholz der Altholzkategorien A I – A III (Gemisch) am Wertstoff-Zentrum Gerstetten (jeweils inkl. Containergestellung). Menge ca. 4.200 Mg/a A I – A III und ca. 700 Mg/a A IV;
- Verwertungslogistik;
- Entsorgung/Verwertung des übernommenen Altholzes in den im Angebot zu benennenden Behandlungs- oder Entsorgungs-/Verwertungsanlage/-n.
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, falls der Vertrag nicht vom Auftraggeber bis spätestens acht Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 4:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 4:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR. (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Elektroaltgeräten ("Weiße Ware" der Sammelgruppe 4).
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Elektroaltgeräten (Sammelgruppe 5).
Lose 1 und 2:
- Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene Erstbehandlungsanlage;
- Die vorgesehene Erstbehandlungsanlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe als Entsorgungsfachbetrieb für die gegenständliche Leistung zertifiziert sein.
Los 3:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Altmetall (Schrott).
Los 4:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Altholz der Kategorien A I – A IV;
- Nutzungsnachweis der vorgesehenen Verwertungs-/Entsorgungsanlage/-n oder Aufbereitungsanlage/-n;
- Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde besteht.
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 200 Mg Elektroaltgeräten („Weiße Ware“ der Sammelgruppe 4) pro Jahr für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 200 Mg Elektroaltgeräten (Sammelgruppe 5) pro Jahr für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Lose 1 und 2:
- Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene Erstbehandlungsanlage. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Erstbehandlungsanlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss in beiden Fällen die Inhalte (Mindestangaben) des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes („Mustertext für den/die vorzulegenden Nutzungsnachweis/-e der vorgesehenen (Vor-)Behandlungs-/Entsorgungsanlage/-n“) beinhalten.
- Die vorgesehene Erstbehandlungsanlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe als Entsorgungsfachbetrieb für die gegenständliche Leistung zertifiziert sein. Der Nachweis bzw. eine entsprechende Eigenerklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Los 3:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 500 Mg/a Altmetall (Schrott) für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 4:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 2.500 Mg Altholz der Kategorien A I – A IV pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis der vorgesehenen Verwertungs-/Entsorgungsanlage/-n oder Aufbereitungsanlage/-n für die gesamte Vertragslaufzeit. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss in beiden Fällen die Inhalte (Mindestangaben) des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Muster-textes („Mustertext für den/die vorzulegenden Nutzungsnachweis/-e der vorgesehenen (Vor-)Behandlungs-/Entsorgungs-/Verwertungsanlage/-n“) beinhalten.
- Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsge-setzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.