Lieferung von einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF20) nach EN 1846, E DIN 14502-2, DIN 14502-3 und DIN 14530-27
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schopfheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF20) nach EN 1846, E DIN 14502-2, DIN 14502-3 und DIN 14530-27
Die Stadt Schopfheim beschafft ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Stadt, Hans- Vetter- Str.1, 79650 Schopfheim, als Ersatz für das vorhandene TLF 16/25, Baujahr 1995
Für die Erfüllung der umfangreichen Aufgaben benötigt die Freiwillige Feuerwehr ein neues Einsatzfahrzeug.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von vier Verträgen, einer zur Beschaffung des Fahrgestells, ein zweiter Vertrag zur Beschaffung des Ausbaus, ein dritter Vertrag zur Beschaffung der feuerwehrtechnischen Beladung und ein vierter Vertrag zur Beschaffung zusätzlicher Arbeitsgeräte.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind die losweise Vergabe von:
Los 1: Fahrgestell
Los 2: Ausbau
Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung
Los 4: Feuerwehrtechnische Beladung Zusätzliche Arbeitsgeräte
Fahrgestell
Los 1: Fahrgestell
Die gesamte Leistungsbeschreibung ist in den Vergabeunterlagen zu finden.
1.12 Optional: Anhängersteckdose für Antiblockiersystem
1.13 Optional: 2-Leitung-Anhänger Bremsanschluss am Rahmenende mit Standardkupplung
3.2 Optional: Vollautomatisiertes Getriebe mit Wandler-Kupplung und hierzu passendem Retarder (hydraulische Dauerbremse). Der Retarder muss vom Fahrerplatz aus in mehreren Stufen zu- und abschaltbar sein.
Eine technische Beschreibung sowie ein Leistungsdiagramm sind beizulegen.
4.6 Optional: Luftfederung an beiden Achsen. Eine aussagekräftige technische Beschreibung zum angebotenen System ist beizufügen.
9.5 Optional: Virtuelles Cockpit
11.2 Optional: Geschwindigkeitsregelanlage
11.11 Optional: Eventuelle Kosten für Fahrgestellanpassung an Aufbau.
Ausbau
Los 2: Ausbau
Die gesamte Leistungsbeschreibung ist in den Vergabeunterlagen zu finden.
Optional: 1. Kosten für Übernachtung und Verpflegung für 7 Teilnehmer
Optional: 2. Kosten für Übernachtung und Verpflegung für 7 Teilnehmer
Optional: 3. Kosten für Übernachtung und Verpflegung für 4 Teilnehmer
Optional: 4. Kosten für 20 Teilnehmer inkl. Anreise- und Übernachtungskosten
1.7 Optional: Stabmikrofon für Sprachdurchsagen, platziert zwischen Fahrer und Beifahrer, Anschluss erfolgt an Sondersignalanlage
2.15 Optional: Anschnallgurte in Signalfarbe, beispielsweise orange oder gelb, zur Unterscheidung von der Atemschutzbebänderung.
4.10 Optional: Lieferung und Einbau eines Einsatzstellenschalters, welcher bei Betätigung die gesamte Umfeldbeleuchtung den Warnblinker die Heckwarnanlage sowie die Blaulichtanlage mit Ausnahme der Frontblitzer aktiviert.
11.6 Optional: Steckleiterlagerung in mechanisch absenkbarer Ausführung (dann entfall des Dachkastens)
12.2 Optional: Lichtmast mit 8x LED- Scheinwerfer (min.4x breit, min.4x weit) in 24V Ausführung (über Bordnetz). Alle o.g. Punkte sind gleich einzuhalten.
12.3 Optional: Frostschutzeinrichtung für Lichtmast
Feuerwehrtechnische Beladung
Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung
Die gesamte Leistungsbeschreibung ist in den Vergabeunterlagen zu finden.
10.2.7 Optional: Nebellöschset Löschlanzen, Nebellöschsystem NLS, mit 3-D 25-Druckschläuchen G+H Titan X-Treme Kl.1 neongelb oder gleichwertiger Art.
10.5.10 Optional: Rescue Light LED 28V Weber Rescue Systems, Akku Beleuchtung, inklusive Aufnahme für Standard Stative, mit 2x Akku und KFZ- Ladegerät, oder gleichwertiger Art.
10.6.6 Optional: Stab Fast ALU mit 3 Stützen, einem Haken Messer, einem Keil und zwei Transporttaschen, oder gleichwertiger Art. (wird nicht auf Fahrzeug verlastet)
Feuerwehrtechnische Beladung Zusätzliche Arbeitsgeräte
Los 4: Feuerwehrtechnische Beladung Zusätzliche Arbeitsgeräte
Die gesamte Leistungsbeschreibung ist in den Vergabeunterlagen zu finden.
1.5 Optional: Ersatzklingen (Schermesser), passend zum Schneidgerät
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung
Ort: Giengen an der Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung Zusätzliche Arbeitsgeräte
Ort: Mindelstetten
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.