Los 5: RV "Frankiermaschinen geeignet für mehr als 1000 Briefe/Tag" Referenznummer der Bekanntmachung: 342-2021-0181
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 5: RV "Frankiermaschinen geeignet für mehr als 1000 Briefe/Tag"
Los 5: Rahmenvereinbarung (RV) für Frankiermaschinen - geeignet für mehr als 1000 Briefe/Tag
Die Aufteilung der Leistungen für Frankiermaschinen erfolgt in fünf Fachlosen, die europaweit mit folgenden Referenznummern und Bezeichnungen der Bekanntmachung in fünf Einzelverfahren veröffentlicht werden:
Los 1- 342-2021-0318:
RV "Frankiermaschinen geeignet für weniger als 50 Briefe/Tag"
Los 2 - 342-2021-0177:
RV "Frankiermaschinen geeignet für 50 bis 200 Briefe/Tag"
Los 3 - 342-2021-0178:
RV "Frankiermaschinen geeignet für mehr als 200 bis 500 Briefe/Tag"
Los 4 - 342-2021-0179:
RV "Frankiermaschinen geeignet für mehr als 500 bis 1000 Briefe/Tag"
Los 5 - 342-2021-0181:
RV "Frankiermaschinen geeignet für mehr als 1000 Briefe/Tag"
Es dürfen Angebote für alle Lose eingereicht werden. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann wird nicht beschränkt.
Verschiedene Dienststellen der Bundesfinanzverwaltung, der Bundesverwaltungen und verschiedene gesetzliche Träger und Einrichtungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Rahmenvereinbarung für Frankiermaschinen - geeignet für mehr als 1000 Briefe/Tag
Mindestabnahmemenge: 0 Stück
Geschätzte Abnahmemenge: 45 Stück
Höchstmenge: 54 Stück
Es besteht keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge. Die geschätzte Abnahmemenge kann um 20% überschritten werden (Höchstmenge).
Die Laufzeit beginnt mit der Zuschlagserteilung. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Es besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung um 12 Monate.
Es besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Vorliegen eine Haftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e- Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur
Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den Link http://www.evergabe-online.info/vgv11
Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen: 28.04.2022
Spätere Bieteranfragen können unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.