EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Schrott und E-Geräten (SG 4 und 5) für die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awrm.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Schrott und E-Geräten (SG 4 und 5) für die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Die auszuschreibende Leistung wird im gegenständlichen Verfahren in zwei Losen vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen dargestellt:
– Los 1: Übernahme und Verwertung von Schrott;
– Los 2: Übernahme und Verwertung von E-Geräten der Sammelgruppen 4 und 5 (inkl. Sammlung von E-Geräten der Sammelgruppe 2).
Übernahme und Verwertung von Schrott
– Gestellung der zur Erfassung von Metallschrott erforderlichen Container an den Recyclinghöfen und den Wertstoffstationen der Deponien;
– Tausch der befüllten Container auf Abruf;
– Verwertung des übernommenen Schrotts.
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (31.12.2026), wenn dieser nicht bis zum 01.03.2025 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von E-Geräten der Sammelgruppen 4 und 5 (inkl. Sammlung von E-Geräten der Sammelgruppe 2)
– Transport und Verwertung (inkl. Mengenmeldung) von E-Großgeräten der Sammelgruppe 4 (ohne Nachtspeicherheizgeräte, nur sogenannte „Weiße Ware“), Containertransport von den Wertstoffstationen der Deponien und lose Übernahme an den Recyclinghöfen Kernen, Korb, Murrhardt, Plüderhausen, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim und Winterbach;
– Transport und Verwertung (inkl. Mengenmeldung) von E-Kleingeräten (Sammelgruppe 5) und sonstigen E-Geräten der Sammelgruppe 4 von den Wertstoffstationen der Deponien und Recyclinghöfen;
– Transport von Bildschirmgeräten der Sammelgruppe 2 von den Recyclinghöfen zu einer Übergabestelle des Auftragnehmers gemäß ElektroG;
– Gestellung der erforderlichen Container und Paloxen an den Recyclinghöfen und den Wertstoffstationen der Deponien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Schrott.
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von E-Geräten der Sammelgruppe 4 oder 5.
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n Erstbehandlungsanlage/-n für E-Geräte der Sammelgruppen 4 und 5.
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 1.000 Mg/a Schrott. Die Referenz/-en ist/sind für die Jahre 2019 bis 2021 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s sowie der jeweiligen Abfallmenge und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 500 Mg/a E-Geräten der Sammelgruppe 4 oder 5. Die Referenz/-en ist/sind für die Jahre 2019 bis 2021 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s sowie der jeweiligen Abfallmenge und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n Erstbehandlungsanlage/-n für E-Geräte der Sammelgruppen 4 und 5. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten.
Die jeweils angebotene Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die gegenständliche Leistung genehmigt und als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein.
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.