Trägerschaft für die Kindertagesstätte "Kita Wieslaufweg" in Schorndorf Referenznummer der Bekanntmachung: FB41_2022_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft für die Kindertagesstätte "Kita Wieslaufweg" in Schorndorf
Vergabe einer Trägerschaft für die Kindertagesstätte "Kita Wieslaufweg" in Schorndorf.
73614 Schorndorf
Die Stadt Schorndorf beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus einer zweigruppigen Kindertagesstätte auf dem Grundstück Wieslaufweg/Wiesenstraße. Die Fertigstellung ist für Sommer 2022 geplant. Die Betreuung der Kinder soll zum 01.09.2022 erfolgen, die Übernahme der Trägerschaft zum 15. Juli 2022.
Im Wege des Vergabeverfahrens wird ein Träger für den Betrieb der Kindertagesstätte Wieslaufweg ausgeschrieben.
Folgende Angebotsformen sind bisher vorgesehen und werden so auch berücksichtigt:
- 1 Ganztagesgruppe für 3-6-Jährige (20 Kinder)
- 1 Ganztageskrippe (10 Kinder).
Die bisherige Planung zur Ausgestaltung der Räumlichkeiten können den beigefügten Plänen entnommen werden.
Ziel des Neubaus ist es, das Angebot an Plätzen für unter und über 3-Jährige Kinder im Ganztagesbereich weiter zu verbessern.
Im Stadtgebiet Schorndorf wohnen ca. 772 Kinder von 1-3 Jahren und ca. 1.472 Kinder zwischen 3 Jahren und Schuleintritt. Die Bedarfsdeckung im Bereich der U3-Betreuung liegt aktuell bei ca. 42 %. Die Nachfrage nach Ganztagesplätzen und Betreuungsplätzen für über und unter 3-Jährigen steigt nach wie vor.
Die Ausgestaltung der Öffnungszeiten soll bedarfsgerecht erfolgen. Hier erwarten wir uns Vorschläge der Bieter. Es müssen auf jeden Fall die Betreuungszeiten zwischen 7-17 Uhr angeboten werden. Im Ganztagesbereich müssen mindestens 40 Stunden angeboten werden.
Ob die Einrichtung im offenen, teiloffenen oder geschlossenen Konzept geführt wird, oder ob einzelne Gruppen zueinander geöffnet arbeiten, entscheidet der zukünftige Träger.
Die Küche ist auf eine Verpflegung über das Cook-and-Chill-Verfahren ausgelegt.
Der Vertrag wird auf 10 Jahre geschlossen und kann einmalig um 5 Jahre verlängert werden. Die Verlängerung muss durch beide Vertragspartner schriftlich mindestens ein Jahr vor Vertragsende vereinbart werden.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet sind, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Stufe:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird lediglich je Bewerber die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz bewertet.
Die Referenzleistungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags;
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner;
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Auftragsvolumen;
- Betriebsform;
- Gruppenzahl;
- Erfahrung Integration und Inklusion
- Vorlage Referenzschreiben des Auftraggebers
Dabei werden folgende Mindeststandards gefordert:
- Nachweis mindestens einer Referenz über den Betrieb als Träger eines 2-gruppigen, ganztägigen Kindertagesstätte eines Trägers der Jugendhilfe, Gemeinde, Zweckverband oder der Kirche.
- Nachweis mindestens einer Referenz über Erfahrungen mit Bewegungsschwerpunkten und Sozialraumorientierung eines Trägers der Jugendhilfe, Gemeinde, Zweckverband oder der Kirche.
Dabei Bewertung der Referenz erfolgt folgendermaßen:
a. Ganztagesgruppenanzahl: >= 4 Gruppen = 3 Punkte, 3 Gruppen = 2 Punkte, 2 Gruppe = 1 Punkt,
b. Kinderanzahl: >= 40 Kinder = 3 Punkte, >= 30 Kinder = 2 Punkte, >= 20 Kinder = 1 Punkt
c. Auftragsvolumen: >= [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte, >= [Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte, >= [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Gehen weniger als drei Bewerbungen ein, behält sich die Vergabestelle vor, dass Verfahren weiterzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
Bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (durch Unterauftragnehmer als Eignungsleihe) zu berufen, so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls vorzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen ein Teilnahmeformular erstellt. Dieser ist zu verwenden.
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate.
4. Weitere Unterlagen im Teilnahmewettbewerb, die eingereicht werden müssen:
Auszug aus dem Bundeszentralregister (einfaches polizeiliches Führungszeugnis) der Geschäftsleitung in Kopie, welches nicht älter als 3 Monate ist.
Beschreibung zur beruflichen Befähigung des Personals, welches für die ausgeschriebene Leistung zum Einsatz kommen soll.
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII.
Ein Nachweis über Erfahrungen mit dem Betrieb einer KiTa wird erbracht.
Das entsprechende Personal wird unter Berücksichtigung des Mindestlohngesetzes eingesetzt.
Kein Entzug der Betriebserlaubnis für eine andere Einrichtung des Trägers. Der Entzug der Betriebserlaubnis ist grundsätzlich ein Ausschlusskriterium.
Bei der Versorgung mit Mittagessen werden die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung in Tageseinrichtungen erfüllt.
Weder ein Insolvenzverfahren, noch ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist gestellt. Der Betriebsträger befindet sich nicht in Liquidation.
Schutz der erhobenen Sozialdaten entsprechend § 61 Abs. 3 SGB VIII (Datenschutzvereinbarung).
Sicherstellung, dass keine Personen beschäftigt oder vermittelt werden, die wegen einer Straftat entsprechend § 72a SGB VIII verurteilt worden sind.
Verpflichtung, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung entsprechend § 8a und
§ 45 SGB VIII wahrzunehmen.
Die Erhebung von Elternentgelten erfolgt entsprechend der Entgeltordnung der Stadt Schorndorf.
Die Anmeldung und Platzvergabe erfolgen zentral durch die Stadt Schorndorf entsprechend den Kriterien zur Platzvergabe in der jeweils gültigen Fassung.
Finanzierungskonzept für den Betrieb der KiTa
Wirtschaftlichkeit / Liquidität / Absicherung
Nachweis durch Bilanz und GuV (Gewinn und Verlustrechnung) der letzten 5 Jahre sowie Vorlage eines Wirtschaftsplans
Sicherstellung der Finanzierung des Eigenanteils (5 %)
Kurze Erläuterung, wie die Finanzierung erfolgt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eintragung im Teilnahmeformular:
Eigenerklärung zum Umsatz der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre
Referenz über vergleichbare Leistungen der letzten fünf Geschäftsjahre
Eigenerklärung zur Beschäftigtenanzahl der letzten fünf Geschäftsjahre
Mit dem Angebot sind weitere Unterlagen einzureichen:
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Tariftreue/Mindestlohn
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung.
1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal
(2) Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen zum Betrieb einer Kindertagesstätte
(3) Erfahrung mit Bewegungsschwerpunkte und Sozialraumorientierung eines Trägers der Jugendhilfe, Gemeinde, Zweckverband oder der Kirche
(4) Inklusionserfahrung
(5) Pädagogisches Konzept, Konzept zum Thema Inklusion, Konzept zum Bewegungsgedanken, Soziale Kompetenz, Sozialraumorientierung, Konzept zur Qualitätseinhaltung / - Sicherheit,
Konfliktmanagement
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertrag wird auf 10 Jahre geschlossen, sofern nicht einmalig um 5 Jahre verlängert wird. Die Verlängerung muss durch beide Vertragspartner schriftlich mindestens ein Jahr vor Vertragsende vereinbart werden.
Das Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wird in zwei Phasen durchgeführt:
Phase 1 - Teilnahmewettbewerb
Phase 2 - Angebots- und Verhandlungsphase
In der Angebots- und Verhandlungsphase plant der Auftraggeber grundsätzlich eine Beauftragung auf das Erstangebot vorzunehmen. Somit behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen zu einzutreten. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber vor, in weitere Verhandlungsrunden zu gehen.
Des Weiteren plant der Auftraggeber gem. § 17 Abs. 7 VgV die Angebotsfrist mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, im gegenseitigen Einvernehmen festzulegen und zu verkürzen. Erfolgt keine einvernehmliche Festlegung der Angebotsfrist, beträgt diese mindestens zehn Tage.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) der EU Auftragsbekanntmachung angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) der EU Auftragsbekanntmachung angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Den Bietern wird empfohlen sich auf der Vergabeplattform zu registrieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YY6X
Informationen zur elektronischen Rechnung:
Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08119067-A8469-82 aufweisen.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YY6X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.