Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: NTM-01-10.002-VE3.010
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen
Das Nationaltheater am Goetheplatz in Mannheim soll wegen erheblicher Gebrauchsspuren aus dem jahrelangen Betrieb generalsaniert werden. Im Rahmen der Generalsanierung sollen Leistungen wie folgt vergeben werden:
Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen
Mannheim
Gegenstand der Leistung sind unter anderem
- Abbruch-, Entrümpelungsarbeiten nebst Abtransport und Entsorgung
- Rückbau und Demontage der TGA
- Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen - Schadstoffsanierung
- Abbruch Bühnentechnik und vorbereitende Maßnahmen
- Bühnenholz-Entsorgung
- Metallbauarbeiten Demontage Brandschutztore
Vorgesehener Baubeginn der Baumaßnahme: 01.08.2022
Geplante Fertigstellung der Baumaßnahme: 21.01.2027
Vorgesehener Beginn der hier gegenständlichen Arbeiten:
07.11.2022
Vorgesehene Fertigstellung der hier gegenständlichen Arbeiten:
08.08.2025
Geplante Fertigstellung der Hauptarbeiten: 10.11.2023
Nacharbeiten Anteil Schadstoffentsorgung: 03.03.2025 -
08.08.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über Registereintragungen,
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei.
Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 1-5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich.
Das Formblatt 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Ferner sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
6. Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW,
7. Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
8. Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten.
9. Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222.
10. unbesetzt.
Die Erklärungen zu Ziff. 6-10 sind gesondert zu unterschreiben und einzureichen.
Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
11. die Erklärungen gem. Nr. 1-5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft,
12. die Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW für andere Unternehmen.
13. Aufgliederung der Einheitspreise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, kann die Vergabestelle dem Bieter aufgeben, die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Mit dem Angebot abzugeben ist:
14. die Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 14 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich.
Das Formblatt 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
15. Die Erklärung gem. Nr. 14 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Jahresumsatz gesamt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Durchschnitt mindestens 8 Mio EUR,
Jahresumsatz Abbrucharbeiten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Durchschnitt mindestens 6 Mio EUR,
Jahresumsatz Schadstoffentsorgung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Durchschnitt mindestens 2 Mio EUR
Mit dem Angebot abzugeben ist:
16. Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden,
17. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
18. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 16-17 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) und in Bezug auf Nr. 18 durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatt VHB 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) erforderlich.
Das Formblatt 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
19. Die Erklärungen gem. Nr. 16-17 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
20. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
- Die Zulassung des Unternehmens nach Ziffer 3.1 TRGS 519 für Arbeiten mit schwach gebundenem Asbest
- Nachweis der Sachkunde nach TRGS 524 für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme. Die Bürgschaft ist von einem Kreditinstitut oder Kreditversicherer gem. § 17 Abs. 2 VOB/B zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRUY8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).