Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG - Europaweite Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Beschallung, Audionetzwerk" für Sanierung und Umbau der Mercedes-Benz Arena in Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/588
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de/vv/beteilungsunternehmen/stadion-neckarpark-gmbh-co.kg.php
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG - Europaweite Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Beschallung, Audionetzwerk" für Sanierung und Umbau der Mercedes-Benz Arena in Stuttgart
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Beschallung, Audionetzwerk" für Umbau und Sanierung der Mercedes-Benz Arena in Stuttgart.
Stuttgart
1. Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme
Die Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG führt derzeit Sanierungsmaßnahmen für den Umbau der Mercedes-Benz-Arena durch.
Ausgangspunkt für die aktuell laufenden Sanierungsmaßnahmen der Mercedes-Benz Arena sind im Wesentlichen die aufgrund des Alters anstehenden, baulichen und technischen Modernisierungsmaßnahmen der Haupttribüne der Mercedes-Benz Arena. Zudem ist es auf Basis der erfolgreichen Bewerbung Deutschlands zur UEFA EURO 2024 durch den Deutschen Fußball-Bund e.V. und dem damit verbundenen Austragungsort Stuttgart erforderlich, weitere notwendige Investitionsmaßnahmen und Nachrüstungen für einen attraktiven Spielort durchzuführen.
Im Überblick erfolgen dabei folgende Leistungen:
- Maßnahmen zur Vergrößerung und Erneuerung wesentlicher Flächen in der Haupttribüne (Medien-, Funktions- und Businessbereiche, Erweiterung Gastronomie, großflächige Umbau-, Abriss und Erneuerungsarbeiten, u.a. Abbruch und Neubau der Unterrang-Tribüne)
- Maßnahmen zur Modernisierung im gesamten Stadionbereich (Sicherheitstechnik, Erfüllung der UEFA-Anforderungen)
- Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des internen (Spiel-)Betriebs und der Versorgung
2 Gegenstand des vorliegenden Verfahrens
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Beschallung, Audionetzwerk" für Umbau und Sanierung der Mercedes-Benz Arena in Stuttgart.
Die Baumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen folgende Arbeiten:
- Erneuerung der kompletten Tribünenbeschallungsanlage im Stadioninnenraum sowie unter 2. Rang und Demontage der Altanlage;
- Erneuerung und Ergänzung der Beschallungsanlage im Außenbereich;
- Erneuerung des kompletten Audionetzwerkes, einschließlich Integration der im Be-stand befindlichen Sprachalarmierungsanlagen bzw. in Abhängigkeit des zur Ausführung kommenden Konzeptes Teilerneuerung der im Bestand befindlichen Sprachalarmierungsanlagen innerhalb der Gebäude;
- Aufbau neue Bedienung und Veranstaltungssteuerung der Beschallungsanlage.
Die Baumaßnahme erfolgt teilweise bei laufendem Spiel- und Veranstaltungsbetrieb.
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist zudem die bauliche und organisatorische Umsetzung folgender spezifischer Anforderungen an die Bauleistung:
- Beschallungskonzept Stadioninnenraum
Die Bieter haben ein Konzept für die Tribünen-Beschallung im Stadion zu erstellen, das den Bedürfnissen der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG am besten gerecht wird sowie den Vorgaben und Richtlinien nach EURO 24, UEFA und DFL entspricht. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass die Beschallung den statischen Lastvorgaben für die Montagen am Wartungssteg und Dach entspricht.
- Konzept Audionetzwerk
Die Bieter haben ein Konzept für das Audionetzwerk im Stadion zu erstellen, das den Bedürfnissen der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG am besten gerecht wird sowie den Vorgaben und Richtlinien nach EURO 24, UEFA und DFL entspricht.
- Montagekonzept
In der spielfreien Bundesliga-Sommerpause 2023 (Zeitraum von ca. 8 Wochen) ist die neue Tribünenbeschallungsanlage am Wartungssteg und Stadiondach zu montieren und wieder komplett voll funktionstüchtig fertigzustellen. Dazu gehört auch die Einbindung in das Audionetzwerk und der vollständige messtechnische Nachweis für den Saisonstart. Um die Montagezeit einhalten zu können, müssen die Bauabläufe optimiert und die gleichzeitig stattfindenden weiteren Arbeitsaktivitäten und Umbaumaßnahmen im Stadion koordiniert werden. Zudem ist die räumliche Enge im Stadion zu beachten, da es nur einen Montagezugang zum Wartungssteg gibt. Durch den Auftragnehmer ist hierzu ein detailliertes Montagekonzept auszuarbeiten.
Nachgeschaltet ist dann der weitere Ausbau der Beschallungsanlagen im Außenbereich.
Die Bauleistungen sind in zwei Abschnitten zu erbringen.
- Erster Bauabschnitt:
Der erste Bauabschnitt umfasst die Montage, Installation und Inbetriebnahme der Beschallungsanlage im Stadioninnenraum sowie des Audionetzwerkes und ist im Zeitraum von voraussichtlich 12. Mai 2023 (bei eventuellem Relegationsspiel am 19.Mai 2023 erst späterer Beginn möglich) bis 25.Juli 2023 zu erbringen.
- Zweiter Bauabschnitt:
Der zweite Bauabschnitt umfasst die Montage und Installation der Erweiterungen der Beschallungsanlage in den Außenbereichen einschließlich Audionetzknoten und ist im Zeitraum von voraussichtlich 12. Juni 2023 bis 3. November 2023 zu erbringen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 21 bzw. 23) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Es werden lediglich je Bewerber die als priorisiert gekennzeichnete Referenz über Bauleistungen zur Tribünenbeschallung mit Installation sowie die Referenz über Bauleistungen zu einem Audionetzwerk mit Installation herangezogen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung können insgesamt maximal 24 Punkte (12 Punkte je Referenz) erzielt werden.
Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der jeweils priorisierten Mindestreferenz maßgeblich:
- Referenz über Bauleistungen zur Tribünenbeschallung mit Installation
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung der Auftragswert in EUR netto nach folgender Maßgabe:
> EUR 600.000 netto: 1 Punkt
> EUR 800.000 netto: 2 Punkte
> EUR 1.000.000 netto: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01.01.2019: 1 Punkt
zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2020: 2 Punkte
ab dem 01.01.2021: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Bauzeit nach folgender Maßgabe:
Bis 6 Monate: 1 Punkt
Bis 4 Monate : 2 Punkte
bis 2 Monate: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Zuschauerkapazität (Steh- und Sitz-plätze) des Stadions oder der sonstigen Sport-/Versammlungsstätte nach folgender Maßgabe:
> 20.000 Steh- u. Sitzplätze: 1 Punkt
> 25.000 Steh- u. Sitzplätze: 2 Punkte
> 30.000 Steh- u. Sitzplätze: 3 Punkte
- Referenz über Bauleistungen zu einem Audionetzwerk mit Installation
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung der Auftragswert in EUR netto nachfolgender Maßgabe:
> EUR 200.000 netto: 1 Punkt
> EUR 400.000 netto: 2 Punkte
> EUR 600.000 netto: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme) nachfolgender Maßgabe:
vor dem 01.01.2019: 1 Punkt
zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2020: 2 Punkte
ab dem 01.01.2021: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Bauzeit nach folgender Maßgabe:
Bis 6 Monate: 1 Punkt
Bis 4 Monate : 2 Punkte
bis 2 Monate: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der Netzwerkknoten des Stadions oder der sonstigen Sport-/Versammlungsstätte nach folgender Maßgabe:
> 5 Netzwerkknoten: 1 Punkt
> 10 Netzwerkknoten: 2 Punkte
> 15 Netzwerkknoten: 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber / Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
(1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und daraus folgende weitere Schäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Polier/Meister, Facharbeiter, Vorarbeiter, Maschinisten), über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
(2) Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen).
Zu (2) "Referenzen": Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen:
Der Bewerber hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
(a) Eigenerklärung über das Vorliegen von einer Referenz über Bauleistungen zur Tribünenbeschallung mit Installation für ein Stadion oder eine sonstige Sport-/Versammlungsstätte mit mindestens 15.000 Zuschauerplätzen (Steh- und Sitzplätze). Das Bauvolumen muss mindestens EUR 500.000,00 netto betragen. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2017) erfolgt sein.
(b) Eigenerklärung über das Vorliegen von einer Referenz über Bauleistungen zu einem Audionetzwerk mit Installation für ein Stadion oder eine sonstige Sport-/Versammlungsstätte mit mindestens 5 Netzwerkknoten. Das Bauvolumen muss mindestens EUR 100.000,00 netto betragen. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2017) erfolgt sein.
Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das jeweilige Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand,
- Bauleistungen zur Tribünenbeschallung mit Installation für ein Stadion oder eine sonstige Sport-/Versammlungsstätte mit mindestens 15.000 Zuschauerplätze (Steh- und Sitzplätze) bzw. Bauleistungen für ein Audionetzwerk mit Installation für ein Stadion oder eine sonstige Sport-/Versammlungsstätte mit mindestens 5 Netzwerkknoten,
- Bauvolumen in EUR netto,
- Zeitraum der Bauarbeiten,
- Inbetriebnahme und Abnahme,
- Zuschauerkapazität.
Die Vorlage von mehr als insgesamt zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s)Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
3. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRUVV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.