Lieferung und Aufstellung von Brennstoffzellenprüfständen (1 x 200 kW und 4 x 9 kW) Referenznummer der Bekanntmachung: H2_P1-001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Aufstellung von Brennstoffzellenprüfständen (1 x 200 kW und 4 x 9 kW)
Lieferung und Aufstellung von Brennstoffzellenprüfständen incl. Inbetriebnahme zum Testen von Polymerelektrolytbrennstoffzelle
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Aufstellung eines Brennstoffzellenprüfstandes 200 kW inclusive Inbetriebnahme. Das zu beschaffende Gerät sollte die grundlegenden Aufgaben in höchstem Maße erfüllen:
(1) Testen von Polymerelektrolytbrennstoffzellen
(2) Automatisierte Steuerung, vollautzomatisierter Betrieb
(3) Dynamischer Betrieb
(4) geringer Platzbedarf
1. Wertungsschritt: Die Bewerber werden auf Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 GWB überprüft. Im 2. Wertungsschritt wird die Eignung gemäß III.1) überprüft. Insbesondere der Nachweis bzgl. der Erfahrung in der erfolgreichen Etablierung von Brennstoffzellenprüfständen mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Aufstellung von 4 Brennstoffzellenprüfständen 9 kW inclusive Inbetriebnahme. Die zu beschaffenden Geräte sollten die grundlegenden Aufgaben in höchstem Maße erfüllen:
(1) Testen von Polymerelektrolytbrennstoffzellen
(2) Automatisierte Steuerung, vollautzomatisierter Betrieb
(3) Dynamischer Betrieb
(4) geringer Platzbedarf
1. Wertungsschritt: Die Bewerber werden auf Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 GWB überprüft. Im 2. Wertungsschritt wird die Eignung gemäß III.1) überprüft. Insbesondere der Nachweis bzgl. der Erfahrung in der erfolgreichen Etablierung von Brennstoffzellenprüfständen mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung
- Berufs- oder Handelsregisterauszug. Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB.. Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
Das Fehlen oder die Nichtvorlage der geforderten Nachweise bzw. Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss des Bieters vom Wettbewerb. Der Antrag sowie die geforderten Dokumente sind fristgerecht und unterschrieben beim Auftraggeber einzureichen.
(1) Nachweis der geforderten Sicherheitsleistung und Haftpflichtversicherungsdeckung.
(2) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten drei Jahre des Unternehmens gemäß § 45 VgV, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
(3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß § 45 VgV.
Vorliegen einer Sicherheitsleistung gemäß §18 VOL/B und eine Haftpflichtversicherungsdeckung mit mindestens 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden und 1,0 Mio. EUR bei sonstigen Schäden.
(1) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes wenn möglich, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber inkl. der Bescheinigungen gemäß § 122 GWB. (2) Nachweis bzgl. der Erfahrung in der erfolgreichen Etablierung von Prüfständen mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung.
gemäß II.2.4)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen an ZSW-Unternehmen (Auftragsbedingungen) sowie die Bewerbungsbedingungen (632 EU) für die Vergabe von Leistungen nach VgV und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (635) jeweils in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) ist Vergabevoraussetzung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Bewerbungsformblatt Muster F105 ist mit den entsprechenden Angaben gemäß Teilnahmebedingungen Abschnitt III.1) mit der Bewerbung abzugeben.
Es sind zwingend beide Lose anzubieten. Bieter, die nur 1 Los anbieten, werden ausgeschlossen.
Der endgültige Lieferumfang für Los 1 und Los 2 (mengenmäßig) erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Zuwendungsgebers, ist aber vor Aufforderung zur Angebotsabgabe entschieden. Insofern können keine Kosten bei Änderung des Lieferumfangs geltend gemacht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.