Vergabe der Ingenieurleistungen zur Optimierung der Schlamm- und Gasschiene der Kläranlage Weiler in Schorndorf Referenznummer der Bekanntmachung: 83/SES_2022_03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Ingenieurleistungen zur Optimierung der Schlamm- und Gasschiene der Kläranlage Weiler in Schorndorf
Vergabe der Ingenieurleistungen zur Optimierung der Schlamm- und Gasschiene der Kläranlage Weiler in Schorndorf.
73614 Schorndorf
Die Kläranlange in Weiler - hat heute eine Ausbaugröße von 58.000 EW. Die Sammelkläranlage wurde Ende der
1950er / Anfang der 1960er Jahre errichtet und in Betrieb genommen. Zwischenzeitlich wurde sie mehrfach saniert und den fortschreitenden Anforderungen an die Abwasserreinigung angepasst. Zuletzt wurde die mechanische Reinigungsstufe der Kläranlage verfahrenstechnisch sowie baulich erneuert. Die Kläranlage wird als Belebungsanlage mit anaerober Schlammstabilisierung betrieben.
Aufgrund des baulichen sowie verfahrenstechnischen Zustands im Bereich der Schlammbehandlung auf der Kläranlage, wurde 2018 eine Studie in Auftrag gegeben, um diesen Verfahrensbereich detailliert zu betrachtet und mögliche Szenarien für die zukünftige Betriebsweise aufzuzeigen.
Die dafür erforderlichen Ingenieurleistungen zur Optimierung der Schlamm- und Gasschiene der Kläranlage Weiler sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Folgende Ingenieursleistungen sind zu erbringen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke; Teil 3 Abschnitt 3 HOAI
- Objektplanung Freianlagen; Teil 3 Abschnitt 2 HOAI
- Fachplanung Tragwerksplanung; Teil 4 Abschnitt 1 HOAI
- Fachplanung Technische Ausrüstung; Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
- Örtliche Bauüberwachung
- Weitere Besondere Leistungen (auf Nachweis bei Bedarf)
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
Im Anschluss daran sollen die verbleibenden Leistungsphasen beauftragt werden. Somit ergeben sich folgende Beauftragungsstufen:
I. Beauftragung LP 1 bis 4
II. Beauftragung LP 5 bis 9 sowie die Örtliche Bauüberwachung
Ein Anspruch auf eine weitergehende Beauftragung besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungen, die über die Stufe I. hinausgehen nicht oder neu zu vergeben.
ja, bei projektbedingtem Bedarf.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Für den Fall, dass mehr als vier grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, entscheidet das Los und es werden 4 Bieter aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Kläranlagenplanung) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 2 Mio. für Personen- und sonstige Schäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
1. Erklärung, aus der die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2019, 2020, 2021).
2. Projektstruktur/Organigramm. Verbindliche Nennung der Namen und der beruflichen Ausbildung der für das Projekt vorgesehenen Personen, sowie deren Aufgabe im Projekt.
3. Vorlage folgender Referenzen:
3.1 Vorlage 2 Referenzen des Bewerbers/Unternehmens über Tätigkeiten im Bereich der Planung vergleichbarer Projekte* aus den letzten 6 Jahren mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Auftragsvolumens und der Leistungsinhalte.
3.2 Vorlage 2 Referenzen der Projektleitung im Bereich der Planung vergleichbarer Projekte* aus den letzten 6 Jahren mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Auftragsvolumens und der Leistungsinhalte.
3.3 Vorlage 2 Referenzen der wesentlich beteiligten Projektbearbeiter/-innen im Bereich der Planung vergleichbarer Projekte* aus den letzten 6 Jahren mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Auftragsvolumens und der Leistungsinhalte.
3.4 Vorlage 2 Referenzen des Projektteams im Bereich der örtlichen Bauüberwachung bei vergleichbaren Projekten* mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Auftragsvolumens und der Leistungsinhalte.
3.5 Vorlage 2 Referenzen des Projektteams im Bereich der Schlammentwässerung auf kommunalen Kläranlagen mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Auftragsvolumens und der Leistungsinhalte.
3.6 Vorlage 2 Referenzen des Projektteams im Bereich der Faulbehältersanierung auf kommunalen Kläranlagen mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Auftragsvolumens und der Leistungsinhalte.
3.7 Vorlage 2 Referenzen des Projektteams im Bereich Planung von Faulbehältern auf kommunalen Kläranlagen mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Auftragsvolumens und der Leistungsinhalte.
3.8 Vorlage 2 Referenzen des Projektteams im Bereich Tragwerksplanung von Faulbehältern auf kommunalen Kläranlagen mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Auftragsvolumens und der Leistungsinhalte.
3.9 Vorlage 2 Referenzen des Projektteams im Bereich Technische Ausrüstung von Schlamm- und Gasbehandlung auf kommunalen Kläranlagen mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Auftragsvolumens und der Leistungsinhalte.
*Vergleichbare Projekte sind Ingenieurleistungen zur Erweiterung und Modernisierung einer kommunalen Kläranlage mit Baukosten von min. 2 Mio EUR netto.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftragnehmer der Referenzleistung
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Honorarsumme EUR brutto,
- Gesamtkosten,
- Investitionskosten nach KG 400 in EUR brutto,
- Angabe zum Abnahme-/Inbetriebnahmezeitpunkt,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 3 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen),
- ggf. Referenzschreiben des Auftraggebers.
Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen pro Referenzabfrage ist nicht erwünscht.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Auftragsbekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Ingenieurleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Auftragsbekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, den Auftrag ggf. auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Bitte beachten Sie, dass Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren über das Vergabemanagementsystem zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YY6K
Informationen zur elektronischen Rechnung:
Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08119067-A8469-82 aufweisen.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YY6K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/