Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt Referenznummer der Bekanntmachung: AOK 1 - Zukunft Standort / Umwelt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Mai 2023
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2023 (AOK 1 — Zukunft Standort / Umwelt). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 5 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt ein eigenes Fachlos dar. Für jedes Fachlos werden 8 Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können nur für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos-und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
Cefaclor
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 2: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg,
— Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 5: AOK Rheinland / Hamburg — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 6: AOK Bremen / Bremerhaven, AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Cefuroxim
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 2: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg,
— Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 5: AOK Rheinland / Hamburg — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 6: AOK Bremen / Bremerhaven, AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Ciprofloxacin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 2: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg,
— Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 5: AOK Rheinland / Hamburg — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 6: AOK Bremen / Bremerhaven, AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Clarithromycin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 2: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg,
— Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 5: AOK Rheinland / Hamburg — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 6: AOK Bremen / Bremerhaven, AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Roxithromycin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 2: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg,
— Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 5: AOK Rheinland / Hamburg — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 6: AOK Bremen / Bremerhaven, AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cefuroxim – Gebietslose 1, 2, 4-6
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cefuroxim – Gebietslose 3, 7, 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cefuroxim – Gebietslose 3, 7, 8
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cefuroxim – Gebietslose 3, 7, 8
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Clarithromycin - Gebietslose 1-8
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Roxithromycin - Gebietslos 7
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Roxithromycin - Gebietslos 7
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Roxithromycin - Gebietslos 7
Ort: Laichingen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In der Bekanntmachung vergebener Aufträge ABl./EU 2021/S 057-143784 zu dieser Ausschreibung wurde unter Ziff. VI.3) darauf hingewiesen, dass in den Fachlosen Nr. 2 (Cefuroxim [alle Gebietslose]), Nr. 4 (Clarithromycin [alle Gebietslose]) und Nr. 5 (Roxithromycin [Gebietslos 7]) bislang keine Zuschläge erteilt wurden, da diese Gegenstand anhängiger Vergabenachprüfungsverfahren waren. Die Vergabenachprüfungsverfahren sind zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung rechtskräftig abgeschlossen und die Auftraggeberinnen haben - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - die aus Abschnitt V. ersichtlichen Zuschläge erteilt. Im Übrigen war das Vergabeverfahren gemäß § 63 VgV aufzuheben.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.