VgV Fachplanung TGA Elektro - Ersatzneubau Sporthalle und Generalsanierung Hallenbad Loßburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Loßburg
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lossburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Fachplanung TGA Elektro - Ersatzneubau Sporthalle und Generalsanierung Hallenbad Loßburg
Die Gemeinde Loßburg (7.500 Einwohner) im Nordschwarzwald beabsichtigt den Ersatzneubau einer bestehenden Sporthalle, sowie die Generalsanierung mit Erweiterung des darunterliegenden Hallenbads. Die bestehende Turn- und Festhalle, sowie das bestehende Hallenbad liegen mitten im Bildungszentrum Loßburg, am westlichen Ortsrand nahe der Wald- und Wiesenflächen. Da sich die Gebäude in einem schlechten baulichen Zustand befinden und zu klein für einen zeitgemäßen Sport- und Schwimmbetrieb geworden sind, soll die Turn- und Festhalle durch eine DIN-gerechte Drei-Feld-Sporthalle auf dem Gelände ersetzt werden. Das Hallenbad, das sich unter der bisherigen Sporthalle in einem Hanggeschoss befindet, soll generalsaniert und erweitert werden, dabei ist die Erschließung neu zu ordnen.
Hierzu hat die Gemeinde Loßburg 2021 einen Wettbewerb mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Die Objektplanung wird von Bär, Stadelmann, Stöcker, Nürnberg realisiert, für die Freianlagen werden jetter Landschaftsarchitekten,Stuttgart, beauftragt.
Zusätzlich sollte im Zuge des Wettbewerbs in einem städtebaulichen Ideenteil untersucht werden, inwiefern das Schulareal im östlichen Bereich weiterentwickelt werden kann. Die Erweiterung der Grundschule um einen 4. Klassenzug, sowie ein Kinderhort sind an dieser Stelle neu zu planen. Die Turnhalle der Grundschule, sowie der benachbarte Schuppen können hierfür zurück gebaut werden. Der Ideenteil ist jedoch nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Für den Ersatzneubau der Sporthalle und die Generalsanierung des Hallenbades werden nun Fachplaner für Tragwerksplanung, TGA HLS und Schwimmbadtechnik sowie TGA Elektro mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 25.05.2022 statt.
Loßburg
Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 1-6 inkl. Objektüberwachung als Besondere Leistung wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
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Das Hallenbad (Baujahr 1970) soll als DIN-konformes Schwimmbad weiterentwickelt, saniert und umstrukturiert werden. Die Schwimmhalle steht im Regelbetrieb für Schulsportunterricht, Vereinssport sowie für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung. Neben der Neustrukturierung des Grundrisses soll auch eine barrierefreie Nutzung ermöglicht und das Gebäude energetisch auf den neuesten Stand gebracht werden. Das bestehende Schwimmbecken hat ein Beckenmaß von 25 x 10 m, mit 4 Bahnen und 4 Startsockeln bei 1,80 m Wassertiefe. Aufgrund der hohen Wartungskosten und der oft auftretenden Nutzungskonflikte, soll der in einem Teilbereich des Beckens bestehende Hubboden rückgebaut und der Nichtschwimmerbereich mit 1,35m Tiefe in einem neuen Becken realisiert werden. Der bestehende Saunabereich soll zu Gunsten eines neu zu planenden Kinderbeckenbereichs mit 0,3m Wassertiefe entfallen.
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Das für den Ersatzneubau der 3-Feld-Sporthalle vorgesehene Grundstück ist der am westlichen Randbereich des Schulgeländes angesiedelte Sportplatz. Die Halle wird im Regelbetrieb für den Schulsportunterricht genutzt. Außerdem wird die Sporthalle für unterschiedliche schulische Veranstaltungen sowie für den Vereinssport und außerschulischen Sportveranstaltungen genutzt. Die Halle wird als reine Sporthalle ausgewiesen, in der nur wenige größere Veranstaltungen im Jahr stattfinden. Damit Einzelveranstaltungen möglich sind, müssen die Vorgaben aus der VstättVO zur Ausführung und Bemessung der Rettungswege sowie zur Ausbildung tragender und aussteifender Bauteile eingehalten werden. Die tragenden Bauteile der Sporthalle sind in Stahlbeton geplant, alternativ soll die Möglichkeit einer Holz- bzw. Holz-Hybrid Konstruktion untersucht werden.
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Kostenschätzung:
Neubau Sporthalle 6,3 Mio € netto KG 300+400,
Generalsanierung Hallenbad 6,3 Mio € netto KG 300+400 .
Summe NUF Schwimmhallenbereich 1.205m²,
Summe NUF Sporthallenbereich 2.161m² .
Für das Projekt sollen Fördermittel (Programm für städtebauliche Erneuerung und Entwicklung, Förderung kommunaler Sportstättenbau) beantragt werden.
Die Gemeinde beabsichtigt die Planung der Sporthalle und des Schwimmbads zeitgleich, die Realisierung jedoch bauabschnittsweise vorzunehmen. Der Neubau der Sporthalle soll im ersten Bauabschnitt realisiert werden.
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Die Gemeinde Loßburg begrüßt die Unterstützung der „Nachhaltigkeitskriterien im staatlich geförderten kommunalen Hochbau“.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
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1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%).
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Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%).
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Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Referenz A und B sind zwingend erforderlich.
Mehrfachnennungen sind möglich.
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Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, d.h. max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%) Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden.
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Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase.
Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A:
Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks (Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau einer Sporthalle oder vgl. Halle, Spannweite 27m, 2-geschossig, Holz- oder Holzhybridbauweise) .
Referenz B:
Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks (Vergleichbarkeit: Umbau mit Eingriff in die statische Konstruktion der Bestandsgebäude, Baujahr 1960-1970, ca. 1.200m² NUF) .
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche am 25.05.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019, 2020,2021 und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen:
Es können 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A und B sind zwingend erforderlich.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Mehrfachnennungen sind möglich.
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Mindestanforderungen an die Referenz A:
- Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks
- Gesamtprojektkosten (KG 300+400) mind. 2.000.000 € netto
- Leistungszeitraum 2011 – 2021, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 – 6) im Unternehmen des Bewerbers
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Mindestanforderungen an die Referenz B:
- Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks
- Gesamtprojektkosten (KG 300+400) mind. 2.000.000 € netto
- Leistungszeitraum 2011 – 2021, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 6) im Unternehmen des Bewerbers
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Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Tragwerksplanung berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Tragwerksplanung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw.bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Tragwerksplanung, wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)