Mulch- und Mäharbeiten in den Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim im Zeitraum 2022 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 3807W-233.04/002/001-003
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-oberrhein.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mulch- und Mäharbeiten in den Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim im Zeitraum 2022 bis 2025
Das "Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein" beabsichtigt für den Zeitraum von 4 Jahren Mulch- und Mäharbeiten zu vergeben.
Inhalt der Arbeiten ist jeweils das Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmulchen der Rheinseitendämme in den Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim auf deutscher Seite und die Mahd des Seitengrabens (unterhalb des Wasserspiegels) in der Stauhaltung Iffezheim II. Die Stauhaltungen Gambsheim und Iffezheim befinden sich zwischen der Stadt Kehl am Rhein und dem deutsch-französischen Grenzübergang Iffezheim/Roppenheim/B500.
Stauhaltung Gambsheim
Gambsheim
- 78.000 m² Böschungen mulchen (Untergrund Wasserbausteine)
- 663.000 m² Dammflächen mulchen
- 4.000 m² Mulchen der Wasserwechselzone
Stauhaltung Iffezheim I
Iffezheim
- 39.000 m² Böschungen mulchen (Untergrund Wasserbausteine)
- 655.000 m² Dammflächen mulchen
Stauhaltung Iffezheim II
Iffezheim
- 42.000 m² Böschungen mulchen (Untergrund Wasserbausteine)
- 950.000 m² Dammflächen mulchen
- 100.000 m² Mahd des Seitengrabens (unterhalb des Wasserspiegels)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Neben den Vergabeunterlagen, werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie FLB-Änderungen, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen über die Vergabeplattform unter dem Link unter I.3) bereitgestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform bietet den Vorteil, dass die Bewerber über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Bewerberfragen automatisch informiert werden. Bewerber, die sich nicht registrieren lassen, müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen oder Bewerberfragen sowie deren Beantwortung auf der Plattform informieren. Unterlassen die betreffenden Bewerber die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Unterlagen (z.B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informationen dennoch für und gegen diese Bewerber. Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen kann von dem Auftraggeber ausgeschlossen werden. Das Risiko liegt bei dem Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wsa-oberrhein.wsv.de