S21, PA 1.4, Ausführungsplanung BW 4.1610, 18FEI36984
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PA 1.4, Ausführungsplanung BW 4.1610, 18FEI36984
S21, PA 1.4, Ausführungsplanung BW 4.1610
Stuttgart
S21, PA 1.4, Ausführungsplanung BW 4.1610, 18FEI36984
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21, PA 1.4, Ausführungsplanung BW 4.1610, 18FEI36984
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69004
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bung-gruppe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Die Vergabe der AS Wendlingen an einen GU wurde bereits zweimal aufgehoben,
da die Angebote in hohem Maße unwirtschaftlich waren. Infolge der nun geänderten
Vergabestrategie und damit einer kleinteiligen Vergabe der einzelnen Vergabeeinheiten
ist eine kurzfristige Beistellung der Ausführungsplanung an ein ausführendes
Bauunternehmen erforderlich.
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 69126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bung-gruppe.de
2: Angebot Bauphasenplanung, Verkehrsführungsplanung, provisorische Fahrbahnen
Infolge der von der Fa. BUNG bereits geleisteten Entwurfsplanung für diekonstruktiven Bauwerke und der komplexen Zusammenhänge der einzelnen Baumaßnahmenbezogen auf Lage und zeitlicher Abfolge macht die Vergabe an einen weiterenAN Planer unwirtschaftlich. Es ist eine reibungslose Planung ohne Informationsverlust zwischen den Ausführungsplanungender einzelnen Gewerke erforderlich. Durch die Rolle der Fa. BUNG als Generalplanerwerden weitere Schnittstellen vermieden.