Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags für das dynamische Beschaffungssystem zur Überlassung von Leiharbeitnehmern (m/w/d) Referenznummer der Bekanntmachung: BIT11-0230-138
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags für das dynamische Beschaffungssystem zur Überlassung von Leiharbeitnehmern (m/w/d)
Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) zur Beschaffung von Arbeitnehmerüberlassungsleistungen
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart Im Einzelfall könnte es vorkommen, dass ein Leiharbeitnehmer (m/w/d) auch in anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg eingesetzt wird.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems zum Bezug von Arbeitnehmerüberlassungsleistungen für die Auftraggeberin.
Mit der Ausschreibung sollen geeignete Wirtschaftsteilnehmer in ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) eingebunden werden. Alle für das DBS zugelassenen Bewerber werden für jede einzelne stattfindende Auftragsvergabe (sog. Miniwettbewerbe) gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Das DBS wird bis zum 31.03.2025 betrieben.
Die Gültigkeitsdauer des DBS kann jederzeit seitens der Auftraggeberin geändert, d.h. früher beendet oder über den 31.03.2025 hinaus verlängert werden. Die Auftraggeberin wird Änderungen der Gültigkeitsdauer mindestens drei Monate vor Eintritt der Änderung allen zum DBS zugelassenen Bewerbern per Kommunikationsnachricht über den VMP mitteilen. Die Änderung erfolgt mittels der entsprechenden EU-Bekanntmachung gemäß § 22 Abs. 2 VgV.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 60 Mio. Euro. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. (A)
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen sowie, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 124 GWB vorliegen. Für den Fall, dass Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, werden die Tatsachen, welche zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB führen, nachgewiesen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police (nicht älter als 1 Jahr). (A)
- Eigenerklärung, dass die Versicherung bis zum Ablauf des DBS nicht gekündigt wird und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt. (A)
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A)
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (A)
- Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
- Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
- Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz eingehalten werden. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Namen, Sitz des Unternehmens und Adresse. (A)
- Nennung der Umsatzsteuer-ID (A)
- Angabe Unternehmenszweck und Schwerpunkt des Unternehmens (A)
- Auflistung Berufsfelder/Berufsbereiche, in denen Arbeitnehmerüberlassung angeboten wird (A)
- Eigenerklärung, dass die in den Miniwettbewerben angebotene/n Person/en an der Zeiterfassung der Auftraggeberin teilnehmen und die Leistungsnachweise mittels Ausdruck aus dem Zeiterfassungssystem erfolgen. (A)
- Eigenerklärung, dass die in den Miniwettbewerben angebotene/n Person/en im Falle einer Zuschlagserteilung mit dem Muster Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind, die Anlage ausfüllen und vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben werden. (A)
- Kontaktdaten des Sabotageschutzbeauftragten oder Sicherheits-bevollmächtigten (m/w/d) an, über welchen - im Falle einer Notwendigkeit - die Kommunikation der Sicherheitsüberprüfung stattfindet. (A)
- Angabe, ob der Bieter gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. (A)
- Nachweis der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 1 AÜG. (A)
- Eigenerklärung, dass die Erlaubnis gemäß § 1 AÜG während der gesamten Laufzeit des DBS vorhanden ist, bzw. sofern in diesem Zeitraum eine Verlängerung der Erlaubnis erteilt wird, diese unverzüglich der BITBW vorgelegt wird. (A)
- Eigenerklärung, ob für den Bieter ein Ausnahmetatbestand nach § 8 Abs. 2 AÜG vom grundsätzlich geltenden Gleichstellungsgrundsatz Equal-Treatment / Equal-Pay (vgl. § 8 Abs. 1 AÜG) zutrifft sowie ggf. die Bestätigung, dass die eingesetzten Mitarbeiter (m/w/d) (Leiharbeitnehmer (m/w/d)) mindestens Gehalt nach TV-L entsprechend der Entgeltgruppe der beschriebenen Tätigkeit beziehen und die Einstufung entsprechend ihrer einschlägigen Berufserfahrung erfolgt. (A)
- Eigenerklärung, dass die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt werden: Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYYER
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.