AfA21019 Rahmenvertrag zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) in zwei Losen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
AfA21019 Rahmenvertrag zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) in zwei Losen
Die Stadt Karlsruhe – Amt für Abfallwirtschaft - als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger betreibt ein stadtweites Sammelsystem von Rest- und Bioabfällen, sowie von Wertstoffen und Altpapier.
Gegenstand der Rahmenverträge ist die Beauftragung eines Dritten mit der Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB).
Rahmenvertrag zur Lieferung von 2-Rad AWB der Größen 80 l, 120 l und 240 l
Karlsruhe
Der Rahmenvertrag umfasst die Lieferung von AWB der Größen 80l, 120l, 240l, unterschiedlicher Fraktionen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bedarfsmengen gelten lediglich als Orientierungsgrundlage. Das während der Vertragslaufzeit tatsächlich anfallende Volumen ist bedarfsabhängig und kann demzufolge variieren. Die Mengen beziehen sich auf ein Jahr.
Auf Grund dem, durch den Karlsruher Gemeinderat beschlossenen, Ausstieg der Stadt Karlsruhe aus der Wertstofftonne, fallen die Mengen für die Wertstofftonne (Korpus anthrazit, Deckel rot mit HDX Transponder) nur bis zum 31. Dezember 2022 an. Die zu erwartenden Abrufmengen für die Wertstofftonne wurden bereits auf den Zeitraum von zehn Monaten (01. März 2022 bis 31. Dezember 2022) gekürzt.
Einzuhaltende Normen und Vorschriften: DIN EN 840 Und DIN EN 14803
Rahmenvertrag zur Lieferung von 4-Rad AWB der Größen 770 l und 1100 l
Karlsruhe
Der Rahmenvertrag umfasst die Lieferung von AWB der Größen 770 l und 1100 l unterschiedlicher Fraktionen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bedarfsmengen gelten lediglich als Orientierungsgrundlage. Das während der Vertragslaufzeit tatsächlich anfallende Volumen ist bedarfsabhängig und kann demzufolge variieren. Die Mengen beziehen sich auf ein Jahr.
Auf Grund dem, durch den Karlsruher Gemeinderat beschlossenen, Ausstieg der Stadt Karlsruhe aus der Wertstofftonne, fallen die Mengen für die Wertstofftonne (Korpus anthrazit, Deckel rot mit HDX Transponder) nur bis zum 31. Dezember 2022 an. Die zu erwartenden Abrufmengen für die Wertstofftonne wurden bereits auf den Zeitraum von zehn Monaten (01. März 2022 bis 31. Dezember 2022) gekürzt.
Einzuhaltende Normen und Vorschriften: DIN EN 840 Und DIN EN 14803
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag zur Lieferung von 2-Rad AWB der Größen 80 l, 120 l und 240 l
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57074
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag zur Lieferung von 4-Rad AWB der Größen 770 l und 1100 l
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57074
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).