Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt Referenznummer der Bekanntmachung: AOK XXVI
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 228-599708)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2024 (AOK XXVI). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 58 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Verpflichtungserklärung(en) des/der Drittunternehmen(s) muss/müssen vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden. Die Verpflichtungserklärungen sind ausschließlich in schriftlicher Form (auf Papier) auszufüllen, zu unterzeichnen und anschließend als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) über die Vergabeplattform einzureichen und bedürfen keiner elektronischen Signatur.
Die Verpflichtungserklärung(en) des/der Drittunternehmen(s) muss/müssen vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden. Es reicht aus, wenn die Verpflichtungserklärungen des/der Drittunternehmer als pdf-Datei in Textform nach § 126b BGB eingereicht werden. Entsprechendes gilt ab sofort für die EEEs von Drittunternehmern.
Es wird dessen ungeachtet weiterhin als zulässig angesehen, wenn Verpflichtungserklärungen und/oder EEEs von Drittunternehmererklärungen schriftlich ausgefüllt und unterzeichnet und als elektronische Kopie/Scan (pdf.Format) über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Auch elektronisch signierte EEEs des Drittunternehmers oder mit Hilfe des eEEE-Dienstes generierte EEEs des Drittunternehmers, die anschließend ausgedruckt, unterzeichnet und als .pdf-Datei eingescannt oder über die Funktion "Drucken" als .pdf-Datei ausgegeben und elektronisch signiert werden, werden weiterhin als zulässig angesehen.