Planungsleistungen Ingenieurbauwerk (Lph 2-9) für die Maßnahme Nr. 42, Seitenarm, des Projekts Agile Iller
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riedlingen
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88499
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wwa-ke.bayern.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Ingenieurbauwerk (Lph 2-9) für die Maßnahme Nr. 42, Seitenarm, des Projekts Agile Iller
Planungsleistungen der Objektplanung gemäß § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke) in den Leistungsphasen 2 bis 9 des neu herzustellenden Gewässers, des Einlass- und Auslassbauwerks sowie die Fachplanung gemäß § 51 HOAI (Tragwerksplanung) des Einlass- und Auslassbauwerks mit den Leistungsphasen 2 bis 6 HOAI, sowie der örtlichen Bauüberwachung zur Realisierung des Teilprojekts Neubau Seitenarm der Iller bis zur Fertigstellung. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Der Seitenarm ist ein neu herzustellendes Gewässer auf der (in Fließrichtung) rechten Seite der Iller auf einer Länge von ca. 3 km (Flußkilometer 24,5–27,5) auf Markungen Altenstadt und Illertissen, somit vollständig im Freistaat Bayern. Er beginnt ca. 1,4 km nördlich der Brücke der K7594 und endet ca. 0,8 km südlich der Brücke der S2018 über die Iller. Der Bereich wird auf der Ostseite eingegrenzt durch den Illerkanal und das daneben vorhandene Wegesystem. Der Regelabfluss im Seitengewässer soll 2 m³/s betragen.
Dienstsitz RP Tübingen in Riedlingen.
Dienstsitz WWA Kempten in Kempten.
Bauort auf den Markungen Altenstadt und Illertissen.
Länge des Abschnitts an der Iller ca. 3 km. Flußkilometer 24,5-27,5
Der Seitenarm ist ein neu herzustellendes Gewässer auf der (in Fließrichtung) rechten Seite der Iller auf einer Länge von ca. 3 km (Flußkilometer 24,5–27,5) auf den Markungen Altenstadt und Illertissen, somit vollständig im Freistaat Bayern. Er beginnt ca. 1,4 km nördlich der Brücke der K7594 (Oberbalzheimer Straße) und endet ca. 0,8 km südlich der Brücke der S2018 über die Iller. Der Bereich wird auf der Ostseite eingegrenzt durch den Illerkanal und das daneben vorhandene Wegesystem. Der Regelabfluss im Seitengewässer soll 2 m³/s betragen.
Am Beginn ist ein Einlassbauwerk vorgesehen, welches die Wassermenge aus der Iller im Seitenarm drosselt, um stärkere Erosionserscheinungen zu verhindern. Am Ende ist ein Auslassbauwerk vorgesehen, welches die Wassermenge drosselt, die zurück in die Iller fließt, um insbesondere nach Hochwasserereignisse stärkere Erosionserscheinungen zu verhindern. Im Rahmen des Ingenieurbiologischen Gutachten Iller wurde ein Vorentwurfskonzept erstellt in welchem alle wesentlichen Bestandteile aufgezeigt sind. Dieses ist Grundlage für die weiteren Planungen.
Für die Planung des Seitenarms ist eine hydraulische Berechnung mit HYDRO_AS-2D durchzuführen (Besondere Leistung).
Die Untere Iller befindet sich nach Wasserrahmenrichtlinie in einem mäßigen bis unbefriedigenden Zustand. Das Ziel des Gemeinschaftsprojektes „Agile Iller“ des Landes Baden-Württemberg und des Freistaats Bayern ist es, die Durchgängigkeit wiederherzustellen, die Seitengewässer anzubinden und Lebensräume in den Talauen zu schaffen. Dazu sollen die Auen zurück in die Flusslandschaft integriert und ihre Entwicklung gefördert werden. Die Gewässerstrukturen sollen verbessert und die Uferbereiche neugestaltet werden. Es gilt den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential wieder zu erreichen.
Eine Teilmaßnahme ist der Seitenarm.
Zeitplan: Vergabe der Planungsleistungen Mitte 2022 (die Umweltplanung wird parallel vergeben). / Fertigstellung der Genehmigungsplanung bis Ende 2024 / Genehmigungsphase in 2025 / Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen bis Mitte 2026 / Ausschreibung Winter 2026-2027 / Baubeginn 2027 / Fertigstellung bis Ende 2028.
Der Kostenrahmen für die Gesamtkosten des Projekts wird von der ausschreibenden Stelle mit 6,3 Mio. € angenommen.
Weitere Informationen zum Gesamtprojekt Agile Iller: https://www.agile-iller.de/
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers, aus den folgenden Bereichen:
1) Entwurfs-/Genehmigungsplanung für Gewässerbaumaßnahmen
Anteil an Gesamtwertung: 25 %
2) Ausführungsplanung für Gewässerbaumaßnahmen
Anteil an Gesamtwertung: 15 %
3) Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen für Gewässerbaumaßnahmen
Anteil an Gesamtwertung: 15 %
4) Bauüberwachung von Gewässerbaumaßnahmen
Anteil an Gesamtwertung: 20 %
5) Objektplanung Regelungsbauwerke in Fließgewässern
Anteil an Gesamtwertung: 10 %
6) Hydraulische Berechnungen an Fließgewässern
Anteil an Gesamtwertung: 15 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
Die Fertigstellung der abgefragten Teilleistung war in den vergangenen 5 Jahren. Als erbrachte Leistung bei der Bauüberwachung wird ein Projekt anerkannt, bei dem 90 % der abgefragten Leistung erbracht sind.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen.
Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom jeweiligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-) Leistung vorgesehen sind.
Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen z. B. 0 und 5, bei Ja/Nein-Fragen mit 0 oder 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
Bei Fragen mit 5 Punkten:
- 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt, entspricht den Anforderungen aus dem ausgeschriebenen Projekt
- 3 Punkte: Kriterium durchschnittlich gut erfüllt
- 1 Punkt: Kriterium erfüllt
- 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
- 1 Punkt: Kriterium erfüllt
- 0 Punkte Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen nachvollzogen werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Dabei wird das Mindestkriterium eingeführt, dass ein Bewerber bei der Bewertung der Eignung mindestens 50 Punkte erreichen muss, ansonsten wird er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Das ausgeschriebene Projekt ist ein Teil des Gesamtprojektes „Agile Iller“. Dieses wird vom Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern gemeinsam durchgeführt.
Federführend für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens ist das Regierungspräsidium Tübingen / Dienstsitz Riedlingen.
Weitere Informationen zum Gesamtprojekt Agile Iller: https://www.agile-iller.de/
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person, welche den Antrag / die Erklärungen abgibt, muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis H sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass der Bewerber sich verpflichtet im Fall einer Beauftragung über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden zu haben.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine gemeinschaftliche Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Im Fall einer Beauftragung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
H) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, nachdem die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen wird.
Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 2,0 Mio. € bei Personenschäden / 2,0 Mio. € für sonstige Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre mindestens: [Betrag gelöscht] EUR.
Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre mindestens: 3 (Vollzeit-) Beschäftigte.
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach- / Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis D sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags
B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags.
C) Nachweis der fachlichen Eignung über die fachliche Bewertung
Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in folgenden Bereichen:
A1) 1 Fachkraft mit dem Arbeitsschwerpunkt Planung von Gewässerbaumaßnahmen.
A2) 1 Fachkraft mit dem Arbeitsschwerpunkt Bauüberwachung von Gewässerbaumaßnahmen
Zu B) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams.
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 03/2021).
C) Zusätzliche Vertragsbedingungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – ZVB (Boorberg Verlag 03/2021).
D) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Aktueller Stand vom 02.11.2020).
E) Es wird eine stufenweise Beauftragung entsprechend den Leistungsphasen der HOAI erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Rechnungsstellung ist verbindlich.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html