Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von nicht infektiösem Tiereinstreu Referenznummer der Bekanntmachung: Uni-HD.2022.23_Entsorgung Tiereinstreu_IBF-RV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/ausschreibung1.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/ausschreibung1.html
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von nicht infektiösem Tiereinstreu
Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung
zur Entsorgung von nicht infektiösem Tiereinstreu
69120 Heidelberg
Ausgeschrieben wird die Entsorgung von nicht infektiösemTiereinstreu.
Es handelt sich hierbei um den laufenden Jahresbedarf der Interfakultären bio-medizinischen Forschungseinrichtung (IBF) der Universität Heidelberg.
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption um zwei weitere Vertragsjahre. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Die Vertragsbindung verlängert sich nach zwei Jahren um weitere zwei Jahre, wenn das Vertragsverhältnis nicht drei Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen
Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe,
mindestens aber mit einer Deckungssumme von:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden
pro Schadensfall abgeschlossen.
Als Unterauftrag vergebener Anteil
Der Wirtschaftsteilnehmer beabsichtigt, unter Umständen folgenden Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben:
Abschnitt IV: Verfahren
Heidelberg
Es handelt sich hierbei um ein Vergabeverfahren nach VgV/GWB,
es findet somit keine öffentliche Submission statt.
Eine öffentliche Submission wird nicht durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden.
Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation".
Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters).
Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert.
Die Verwendung "veralteter" Vergabeunterlagen kann zum Ausschluss führen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVYR52
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: "Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."