Generalsanierung Schulzentrum Bad Schussenried Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 192-460332
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bad Schussenried
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88427
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-schussenried.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Schulzentrum Bad Schussenried
Generalsanierung des Caspar-Mohr-Progymnasiums in Bad Schussenried.
Bauabschnitt 2a (gemeinsam genutzte Fachräume)
Tischlerarbeiten
Fensterbänke: ca. 913lfm
Teeküche: 1Stk
Kiosk: 1Stk
Einbaumöbel: Vitrine, Oberschränke, Lehrer-Stillarbeit
Türschilder: ca. 25Stk
Lose Möblierung
Tische+Stühle: ca 140Stk
Werkbänke: ca 23Stk
Elementschränke: ca 40Stk
Regale: ca 10Stk
Schließanlage
Ausrüstung mit elektronischem, digitalem Schließsystem
Zylinderzahl: ca 130Stk
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tischlerarbeiten
Ort: Bad Schussenried
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88427
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lose Möblierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schließanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland