Ausstattung Endoskopieaufbereitung Referenznummer der Bekanntmachung: mKK 1.2.2. c) Weiterentwicklung Endoskopie
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim u.T.
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Endoskopieaufbereitung
Ausstattung der Endoskopieaufbereitung mit einem Reinigungs- und Desinfektionsmaschine und Festeinbauten für den unreinen und reinen Bereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Geräteausstattung, welche einen validierbaren und hygienisch einwandfreien Aufbereitungs- und Lagerzyklus sicherstellen:
Durchreiche Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG-E) 1 Stück
Trocken-/ Lagerungsschrank (8 Endoskope) 3 Stück
Medizinische Funktionsmöbel:
Reiner Bereich:
ISO-Unterbauschrank schmal mit Schubladen, B: 460, T: 700mm, 4 Stück
Unreiner Bereich:
DIN-Unterbauschrank B: 900mm T: 280mm, 2 Stück
DIN-Unterbauschrank B: 600mm T: 280mm, 1 Stück
DIN-Unterbauschrank B: 900mm T: 680mm, 1 Stück
DIN-Unterbauschrank für Endobecken B: 900mm T: 680mm, 1 Stück
DIN-Unterbauschrank für Endobecken, mit Wanne B: 900mm T: 680mm, Stück
Desinfektionsmitteldosiergerät
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Angebotseröffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.