Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Digitalfunkgeräten mit dem Landkreis Heilbronn zum Abruf von Einzelaufträgen durch den abrufberechtigten Auftraggeber und andere Abrufberechtigte Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-50-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Digitalfunkgeräten mit dem Landkreis Heilbronn zum Abruf von Einzelaufträgen durch den abrufberechtigten Auftraggeber und andere Abrufberechtigte
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Digitalfunkgeräten mit dem Landkreis zum Abruf von Einzelaufträgen durch den abrufberechtigten Auftraggeber und andere Abrufberechtigte.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Digitalfunkgeräten mit dem Landkreis zum Abruf von Einzelaufträgen durch die abrufberechtigten Auftraggeber.
Der Landkreis Heilbronn ist ein aus 46 Gemeinden bestehender Landkreis in Baden-Württemberg. Aufgrund der allgemeinen technischen Entwicklung besteht ein zunehmender Bedarf der Behörden im Landkreis Heilbronn sowie im Stadtkreis Heilbronn, die auf Kommunikation mittels Funk angewiesen sind, auf die Nutzung von Digitalfunk umzustellen.
Ziel des vorliegenden Verfahrens ist die flächendeckende Ausstattung der auf die Kommunikation per Funk angewiesenen nicht-polizeilichen Behörden und Werkfeuerwehren in den kommenden Jahren. Die Anschaffung und Montage der dadurch erforderlichen großen Anzahl an Geräten - voraussichtlich in der Größenordnung von 140 Stück HRT, 210 Stück FRT und 600 Stück MRT (Handheld, Fixed bzw. Mobile Radio Terminal) (Höchstgrenze) zzgl. entsprechendem Zubehör für den Einbau und Betrieb der Geräte - wird nicht in einem einmaligen Beschaffungsvorgang erfolgen, sondern sukzessive durch Abruf der jeweiligen abrufberechtigten Auftraggeber. Da der konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret bestimmt werden kann, sollen die abrufberechtigten Auftraggeber die Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch Beschaffungszeitraum flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, werden mit dem vorliegenden Verfahren Rahmenvereinbarungen ausgeschrieben. Neben der Lieferung und Montage der Digitalfunkgeräte als solcher ist auch das erforderliche Zubehör zu liefern und einzubauen. Des Weiteren umfasst der Auftrag alle vom Hersteller herausgegebenen Software und Firmware-Updates für die zu liefernden Geräte sowie die Zurverfügungstellung eines Webshops mit Serviceportal. Der Auftragsgegenstand wird gesamthaft ausgeschrieben.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für die Erteilung von Einzelaufträgen durch die abrufberechtigten Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.abel-kaeufl.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuertemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.