Westrandstraße Remseck im Zuge der L1140/L1100/L1197/L1142
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remseck
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-remseck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Westrandstraße Remseck im Zuge der L1140/L1100/L1197/L1142
Es sind Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu vergeben. Es werden folgende Objektplanungen vergeben:
Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4, § 47 HOAI 2021:
- LPH 1 + 2;
- optional LPH 3 + 4;
Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3, Abschnitt 3, § 43 HOAI 2021 für Lärmschutz- und Entwässerungseinrichtungen:
- LPH 1 + 2;
- optional LPH 3 + 4;
Besondere Leistungen.
Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Zunächst sollen die Grundlagenermittlung (LPH 1) und Vorplanung (LPH2 ) beauftragt werden. Die Übertragung der LPH 3 + 4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Weiteres siehe Punkt II.2.14.
Remseck am Neckar
Die Stadt Remseck am Neckar ist mit rund 27.000 Einwohnern große Kreisstadt und befindet sich nordöstlich der Stadtgrenze von Stuttgart, zwischen den Mittelzentren Ludwigsburg und Waiblingen.
Aufgrund der infrastrukturellen Lage besteht ein starkes Verkehrsaufkommen des lokalen und überregionalen Verkehrs. Dieser soll gebündelt und die aktuell häufigen Stausituationen sollen verringert werden.
Für die Umsetzung plant die Stadt Remseck den Bau der Westrandstraße und Westrandbrücke. Die bestehende Landesstraße wird auf die neu zu planende Trasse verlegt. Durch die Planung der neuen Straße und Brücke soll städtebaulich eine Neue Mitte für Remseck am Neckar entstehen. Die alte Landesstraße soll zurück gebaut werden und die ÖPNV- und Radschnellwegtrasse mit aufnehmen. Die bestehende Brücke bleibt erhalten und dient künftig ausschließlich dem ÖPNV, Fuß- und Radverkehr.
Die Ausbaulänge der Westrandstraße beträgt ca. 1.200 Meter. Hinzu kommen der Ausbau der Fellbacher Straße auf einer Länge von ca. 700 Metern, die Anbindung der Meslay-du-Maine-Straße sowie die Anschlussäste der verknüpften Landesstraßen L 1100, L 1140, L 1142.
Zu erbringende Leistungen:
Ausgeschrieben wird die Objektplanung Verkehrsanlagen für die Leistungsphasen 1+2 sowie optional für die Leistungsphasen 3+4 entsprechend der Anlage 13 der aktuellen Fassung der HOAI und gemäß den Mustertexten für Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen der HVA F-StB sowie in Anlehnung an die Technischen Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen (TVB-Verkehrsanlagen). Die L 1100 / L 1140 ist in die Entwurfsklasse 3 (EKL 3) einzustufen. Die Entwurfselemente sind entsprechend den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) zu wählen. Für die innerörtlichen Teilstrecken ist die Planung nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) durchzuführen.
Weiterführend ist die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lärmschutz- und Entwässerungseinrichtungen) für die Leistungsphasen 1+2 bzw. optional für die Leistungsphasen 3+4 entsprechend der Anlage 12 der aktuellen Fassung der HOAI und gemäß den Mustertexten für Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen der HVA F-StB sowie in Anlehnung an die Technischen Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke vollständig durchzuführen.
Bereits in Leistungsphase 2 sind aufgrund der intensiven Bürgerbeteiligung detaillierte schalltechnische Untersuchungen erforderlich, die über das Leistungsbild der HOAI für die (überschlägige) Ermittlung von Schallimmissionen als Teil der Objektplanung Verkehrsanlagen hinausgehen. Hierbei sind schalltechnische Untersuchungen nach den Vorgaben der 16. BImSchV durchzuführen und darauf aufbauend die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zu ermitteln. Die Berechnung soll mit einer Software erfolgen, die die neue Lärmberechnungsrichtlinie RLS-19 berücksichtigt und den Im- und Export in Soundplaneigene Formate oder das Schnittstellenformat QSI ermöglicht.
Bauwerke:
Die neu zu planenden Brückenbauwerke sind nicht Bestandteil der Objektplanung Ingenieurbauwerke. Sie sind jedoch in der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß TVB - Verkehrsanlagen (Bedingungen zu den Leistungen – Leistungsphase 3: Entwurfsplanung – Absatz: Ingenieurbauwerke) mit zu berücksichtigen. Dabei soll die Durchgängigkeit für den Kfz-Verkehr während der Bauzeit immer gewährleistet sein. Sperrungen sind nur bei Abbrucharbeiten möglich und in verkehrsarme Zeiträume zu verlagern. Dies ist im Bauablaufkonzept darzustellen.
Beauftragung nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg und dem Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung an die Vorplanung an. Für das Erstellen des RE-Vorentwurfs (Leistungsphase 3) ist ein Planungszeitraum von zwei Jahren vorzusehen.
Eignungskriterien gemäß § 122 Abs. 2 GWB:
- Anzahl Beschäftigte: 150 Punkte
- Referenzen Unternehmen - Objektplanung Verkehrsanlagen: 1.500 Punkte.
Die Auswahl für die Verhandlungsgespräche erfolgt anhand der erreichten Punktzahl im Teilnahmeantrag.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die LPH 1 + 2 beauftragt.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung mit den LPH 3 + 4 frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Zu Punkt II.1.4:
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft/ Nachunternehmern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen. Nachweis darf nicht älter als 3 Monate ab dem Abgabedatum sein (Ausschlusskriterium).
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
f) § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. M. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV: Erklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
-- 5 und mehr Beschäftigte = 150 Punkte;
-- weniger als 5 Beschäftigte = 0 Punkte
h) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Anzugeben sind drei Referenzprojekte im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale der Referenzprojekte 1 - 3:
-- Bau unter Verkehr (unterschiedliche Verkehrsführung für End- und Bauzustände) = 100 Punkte;
-- Umgestaltung und Anpassung von plangleichen und teilplangleichen Knotenpunkten = 100 Punkte;
-- Lärmschutzplanung in verstädterten Raum = 75 Punkte;
-- Schalltechnische Berechnungen = 25 Punkte;
-- Planungsaufgabe mit Berücksichtigung des ÖPNV in Anbindung an den zentralen Busbahnhof = 50 Punkte;
-- Planungsaufgabe mit Berücksichtigung einer (möglichst) konfliktfreien Fuß- und Radverkehrs-führung an Knotenpunkten = 50 Punkte;
-- Randbedingungen (Vorflutsituation, Topographie u. Flächenverbrauch) für Entwässerungsplanung (Becken, Straßenentwässerung) waren schwierig = 50 Punkte ODER
Randbedingungen (Vorflutsituation, Topographie u. Flächenverbrauch) für Entwässerungsplanung (Becken, Straßenentwässerung) waren leicht = 25 Punkte;
-- Integration von Leitungsträgern (Sparten Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanal, Steuerungstechnik) = 25 Punkte
-- Planung in Gebieten mit besonderer Planungsanforderung (z. B. Bundeswasserstraße, Schutzgut Boden und Fläche, etc.) = 25 Punkte.
Zu h) Mindestbedingungen / Ausschließlichkeitskriterien für die Referenzprojekte:
-- Die Referenzprojekte 1 + 2 müssen eine Bundes- oder Landesstraße sein.
-- Die Referenzprojekte 1 + 2 müssen Außerortsstraßen sein.
-- Das Referenzprojekt 3 muss eine anbaufreie Hauptverkehrsstraße im Bereich innerorts/außerorts sein.
-- Für die Referenzprojekte 1 - 3 müssen jeweils die LPH 1 - 4 beauftragt und erbracht worden sein.
-- Referenzprojekte 1 - 3: jeweils Leistungsende (= Abschluss der LPH 4) nach dem 01.01.2011.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV
i) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
j) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen i) Der für die Bewerbung erarbeitete Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie Name des Erklärenden sind in Druckbuchstaben an den gekennzeichneten Stellen anzugeben.
Die Kriterien i) – j) sind Ausschlusskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein müssen. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom17.02.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.