Rahmenvertrag über die Erstellung, Weiterentwicklung und Serviceleistungen für die Individualsoftware Wasserstraßen-Infrastruktur-Daten (WInD) Referenznummer der Bekanntmachung: BAW 19/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Erstellung, Weiterentwicklung und Serviceleistungen für die Individualsoftware Wasserstraßen-Infrastruktur-Daten (WInD)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen zur Erstellung, Weiterentwicklung und Serviceleistungen für die IT-Anwendung WInD. Hierzu gehören insbesondere Leistungen im Rahmen der Softwarep[input]pflege einschließlich Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft sowie die Lieferung und Inbetriebnahme von Updates und sonstiger neuer Versionen der Software sowie optional Schulungsleistungen in geringerem Umfang. Darüber hinaus sind zum Zeitpunkt der Ausschreibung weitere Module bzw. Erweiterungen an dem IT-System WInD absehbar.
Karlsruhe und Sitz des Auftragnehmers
Wasserstraßeninfrastrukturdaten (WInD) ist ein digitales Objektkataster und soll die derzeit in der WSV noch im Einsatz befindliche WADABA (Wasserstraßendatenbank) ablösen. WInD modernisiert die Objektverwaltung in der WSV sowohl aus technischer als auch aus Nutzungssicht und ermöglicht eine einfache Kopplung mit anderen IT-Systemen und Datenbanken. Dadurch leistet WInD einen entscheidenden Beitrag zur Bereitstellung qualitativ hochwertiger flächendeckender Infrastrukturdaten mit einer komfortablen Oberfläche zur Datenselektion und zum Datenexport. Das WInD-Kernsystem befindet sich seit dem 06.01.2020 im Wirkbetrieb.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen zur Erstellung, Weiterentwicklung und Serviceleistungen für die IT-Anwendung WInD. Hierzu gehören insbesondere Leistungen im Rahmen der Softwarep[input]ege einschließlich Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft sowie die Lieferung und Inbetriebnahme von Updates und sonstiger neuer Versionen der Software sowie optional Schulungsleistungen in geringerem Umfang. Darüber hinaus sind zum Zeitpunkt der Ausschreibung weitere Module bzw. Erweiterungen an dem IT-System WInD absehbar.
Unter anderem soll in WInD die Möglichkeit implementiert werden, zu bestimmten Objekten sogenannte Objektstrukturen anzulegen und zu verwalten. Diese Objektstrukturen setzen sich jeweils aus einem Objekt und mehreren zugehörigen Objektteilen zusammen. Die Objekte sind dabei die Hauptelemente der Objektstruktur. Ausgehend von den Objekten erfolgt dann eine objektartabhängige Gliederung in Objektteile.
Darüber hinaus soll WInD um die WInD-Fachdatenbank Bautechnik erweitert werden. Die WInD-FDB Bautechnik beinhaltet bautechnische Attribute zu Objekten, wie beispielsweise Wehranlagen und Schiffsschleusenanlagen sowie zugehörigen Objektteilen.
WInD wird unter Zuhilfenahme agiler Methodik auf der Basis der Anforderungen der Leistungsbeschreibung zwischen dem Auftraggeber und dem in diesem Vergabeverfahren zu findenden Dienstleister entwickelt. Weitere Anforderungen sollen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung spezifiziert werden.
Vertragspartner des ausgeschriebenen Rahmenvertrags über die Leistungen zur Erstellung und Weiterentwicklung der IT-Anwendung WInD ist die Bundesrepublik Deutschland. Diese wird zunächst durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) in Karlsruhe vertreten. Sobald keine signifikanten Entwicklungsarbeiten mehr erfolgen (voraussichtlich ab dem 01.01.2024), soll die Vertretung durch das ITZBund übernommen werden. Der genaue Zeitpunkt wird im Projektverlauf zwischen BAW, ITZBund und Auftragnehmer abgestimmt und festgeschrieben. Berechtigt zum Abruf von Leistungen aus dem zu schließenden Rahmenvertrag ist zunächst die BAW. Nach Übernahme der Auftraggeber-Vertretung durch das ITZBund geht die Berechtigung zum Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag auf das ITZBund über und die Details zum Vertragsabruf werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer neu geregelt.
1. Schulungsleistungen in geringem Umfang (10 Personentage)
2. Aufstockung der geschätzten Abnahmemenge (vgl. Ziffer II.2.14)) um bis zu 20 %
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach Abruf durch den Auftraggeber. Die Mindestabrufmenge beträgt insges. 350 Personentage / 2800 Personen-Std. Die Höchstabrufmenge beträgt insges. 1080 Personentage / 8640 Personen-Std. Der in Ziffer II.1.7) und V.2.4) angegebene Auftragswert bezieht sich auf die vorgenannte Höchstabrufmenge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Erstellung, Weiterentwicklung und Serviceleistungen für die Individualsoftware Wasserstraßen-Infrastruktur-Daten (WInD)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12051
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Maroussi, Athen
NUTS-Code: EL30 Aττική / Attiki
Postleitzahl: GR-15124
Land: Griechenland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luxemburg
NUTS-Code: LU000 Luxembourg
Postleitzahl: L-1466
Land: Luxemburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Zur Wahrung der Fristen wird auf §§ 160 ff. GWB sowie, da es sich hier um die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags handelt, insbesondere auf § 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen. § 135 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzt gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de