VGV-KNS-ARCH_verg. Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_KNS_VgV_ARCH_II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calw-Hirsau
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kn-calw.de
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-KNS-ARCH_verg. Auftrag
Objektplanung Gebäude, LPH 3-9 gem. Leistungsbild § 34 HOAI
Klinikum Nordschwarzwald Im Lützenhardter Hof 75365 Calw-Hirsau Gegenstand des vorliegenden VgV-Verfahrens ist die Erbringung der Leistungen
Objektplanung Gebäude, LPH 3-9 gem. Leistungsbild § 34 HOAI.
Der Auftragsgegenstand bezieht sich auf die Erweiterungsmaßnahmen der Maßregelvollzugeinrichtung des Klini-kum Nordschwarzwald gelegen in 75365 Calw-Hirsau, Im Lützenhardter Hof.
Weitere Informationen sind dem beigefügten Architektenvertrag einschl. Vertragsanlagen zu entnehmen.
Die Grundleistungen werden vom Auftraggeber stufenweise übertragen.
Das Klinikum Nordschwarzwald sieht den Erweiterungsbau des Maßregelvollzugeinrichtung (MRV) vor. Unbedingt zu beachten sind insbesondere die Anforderungen an die baulichen Maßnahmen des Zentralen Bereichs, der Aufnahme- sowie der Abbruchstation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VGV-KNS-ARCH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y78RSK4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland