Nachverdichtung der Studierendensiedlung am Seepark, Freiburg - Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 137 - 334
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachverdichtung der Studierendensiedlung am Seepark, Freiburg - Malerarbeiten
Nachverdichtung der Studierendensiedlung am Seepark, Sundgauallee Haus 18+20, Freiburg Neubau von zwei Studierendenwohnheimen mit insgesammt 266 Zimmern
79110 Freiburg, Sundgauallee 18+20
Malerarbeiten Ca. 16.400 m² tapezieren und streichen von Wandflächen Ca. 5.000 m² tapezieren und streichen von Deckenflächen Ca. 2.600 m² Vollton streichen Ca. 200 lfm Geländer streichen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Präqualifikation oder ausgefülltes KEV-Blatt 179 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- zahlen von Mindestentgeld und Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen für Beschäftige.
Präqualifikation oder ausgefülltes KEV-Blatt 179 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Nur über subreport
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so hat es die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen.
Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen ist der 10.02.2022, 12:00 Uhr.
Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bieter bis 15.02.2022, 13:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des§ 160Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]