Neubau Kinderhaus Neckarhausen: Lüftungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 219_11.42
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kinderhaus Neckarhausen: Lüftungsanlage
Auf einem innerstädtischen Grundstück, im direkten Anschluss zu einer bestehenden Grundschule, entsteht der Neubau des Kinderhauses (7 gruppig) in der Beethoven-/Silcherstrasse in Nürtingen-Neckarhausen.
Der Neubau wird zweigeschossig ausgebildet, wesentliche Gestaltungsmerkmale sind die vorgesetzten Laubengänge, auskragende Flachdachkonstruktion mit Ausbildung einer überhöhten Attika, Glas- und vorgehängte hinterlüftete Fassaden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Leistungsumfang umfaßt die komplette Lieferung und den Einbau der Lüftungsanlagen einschließlich Einregulierung.
Bei Kanalabzweigungen müssen einstellbare Lenkfahnen zur einmaligen Einstellung eingebaut werden, auch wenn diese nicht ausdrücklich ausgeschrieben sind.
Um Geräuschübertragungen zu verhindern, ist es erforderlich, Schallbrücken zwischen Lüftungsanlage und Bauwerk zu unterbinden.
Der Einbau von Feuerschutzklappen oder feuerbeständigen Kanälen ist nach dem Brandschutzkonzept und den Bestimmungen der örtlichen Brandbehörde und deren
Verordnungen vor der Montage zu klären.
Die Blechkanäle sind mit Winkelrahmen oder Flacheisenrahmen zu verbinden.
Die Kanalquerschnitte sind in der Zeichnung eingetragen, wie auch die Lage der Luftkanäle selbst.
Alle Geräte wie Ventilatoren, Heizapparate, Pumpen etc. sind grundsätzlich mit Leistungsschildern für die komplette Angabe der Grund- und Betriebsdaten zu versehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.