Markterkundung der IT Baden-Württemberg (BITBW) zur Prozessmanagement-Suite Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0230-834 ME
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung der IT Baden-Württemberg (BITBW) zur Prozessmanagement-Suite
Die IT Baden-Württemberg (BITBW) verfolgt das Ziel, eine einheitliche Prozessmanagement-Suite zur Abdeckung der fachlichen Anforderungen in der BITBW und in den Behörden der Landesverwaltung Baden-Württemberg einzusetzen. Im Rahmen der Markterkundung werden Informationen zu verschiedenen Aspekten des Einsatzes einer Prozessmanagement-Suite benötigt, von allgemeinen Rahmenbedingungen bis hin zu Lizenzierung sowie Preisgestaltung, und dies für zwei mögliche Betriebsarten (SaaS Lösung und On-Premises Lösung).
Mit dieser Veröffentlichung wird kein Vergabeverfahren eingeleitet
Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung um eine Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV). Mit diesem Verfahren wird kein öffentlicher Auftrag vergeben, sondern lediglich Informationen eingeholt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens. Eine Nichtteilnahme an dieser Markterkundung schließt die Teilnahme an einem möglichen späteren Vergabeverfahren nicht aus. Der Rechtsweg zu Nachprüfungsinstanzen ist ausgeschlossen. Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens.
Eine Kostenerstattung erfolgt nicht, Entschädigungsansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Die IT Baden-Württemberg (BITBW) verfolgt das strategische Ziel ein transparentes, verlässliches und in der Organisation akzeptiertes sowie gelebtes Geschäftsprozessmanagement zu etablieren. Die BITBW verfolgt mit der Realisierung der Prozessmanagement-Suite die folgenden Ziele:
• Bereitstellung von Standardsoftware,
• Medienbruchfreies arbeiten,
• Interoperabilität und Kompatibilität zu bestehenden Systemen in den Behörden,
• Behördenübergreifende Standardisierung der Daten und Prozesse,
• Transparenz und Qualitätsgewinne für ein transparentes Verwaltungshandeln,
• Nutzerakzeptanz,
• Stetige Prozessoptimierung, Effizient durch messbare KPI’s,
• Kundenzufriedenheit, Wirtschaftlichkeit, offene Kommunikation und Kompetenzwachstum
Um die oben genannten fachlichen Zielen zu erreichen und die technischen Rahmenbedingungen für den möglichen Einsatz einer Prozessmanagement-Suite zu eruieren, die der Markt hergibt, wurde ein Fragenkatlog mit offenen Fragen erstellt.
Der Fragenkatalog deckt die folgenden Bereiche ab:
Nicht-funktionale und technische Rahmenbedingungen, Allgemeine Funktionen, Barrierefreiheit, Sprache, Berechtigungsmanagement, Modellierungsstandards/-methoden, Modellierung, Glossar/Katalog, Reporting, Prozessportal, Freigaberoutinen und Workflows, Schulungen, Hilfestellungen, Lizenzierung und Preise.
Die Antworten auf die Fragen, werden für die beiden möglichen Lösungen SaaS und On-Premises benötigt.
Zur Beantwortung des Fragebogens werden Unternehmen aufgerufen, die eine kollaborative Prozessmanagement-Suite mit Prozessmanagement, Automatisierung, Prozesssimulation, Prozesssanalyse und weiteren Funktionalitäten anbieten und diese auch als zwei technische Lösungen (SaaS und On-Premises) zur Verfügung stellen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der in Abschnitt II.2.4) Beschreibung der Beschaffung erwähnte Fragenkatalog kann bei der Vergabestelle IT Baden-Württemberg (BITBW) unter Verweis auf das AZ. 11-0230/834 ME unter [gelöscht] per Mail angefordert werden. Eine anderweitige Kontaktaufnahme ist nicht möglich. Eine postalische Versendung des Fragenkatalogs erfolgt nicht.
Die Markterkundung endet 4 Wochen nach ihrer Veröffentlichung auf der Bekanntmachungsplattform Tenders Electronic Daily (TED), Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (https://ted. europa.eu/). Nach dieser Frist eingehende Fragenkataloge können nicht mehr berücksichtigt werden.