Rahmenvereinbarung für Bauvorhaben des Landesbetriebs Bundesbau Baden-Württemberg, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Kostengruppe 480 - Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 22-13008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Hall
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbau-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Bauvorhaben des Landesbetriebs Bundesbau Baden-Württemberg, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Kostengruppe 480 - Gebäudeautomation
Rahmenvereinbarung für Bauvorhaben des Landesbetriebs Bundesbau Baden-Württemberg, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI.
Das Staatliche Hochbauamt ist u.a. für die Bauaufgaben der Bundeswehr in den nachfolgend aufgeführten Liegenschaften zuständig. In diesen Liegenschaften sind in den kommenden Jahren mehrere Baumaßnahmen geplant, welche u.a. auch das Gewerk Gebäudeautomation (KG 480) umfassen:
- Reinhardt Kaserne Ellwangen
- HKK Niederstetten (ca. 3 Baumaßnahmen)
- Munitionslager Wermutshausen (ca. 4 Baumaßnahmen)
- Munitionslager Altheim (ca. 3 Baumaßnahmen)
- Materiallager Hardheim (ca. 3 Baumaßnahmen)
- CSK Hardheim (ca. 9 Baumaßnahmen)
- NBK Walldürn (ca. 3 Baumaßnahmen)
- Standortübungsplatz Külsheim (ca. 1-2 Baumaßnahmen)
- LV-Anlage GUSTAV Stellung B, C + D Lauda-Königshofen
Für diese Liegenschaften soll die Fachplanung sowie Objektüberwachung des Gewerkes Gebäudeautomation vergeben werden.
Durch die Wiederinbetriebnahme der Standorte Altheim und Hardheim (Carl-Schurz-Kaserne und Materiallager) ist die Anzahl der Bauaufgaben in den letzten Jahren erheblich gewachsen, sodass zunehmend Ingenieurbüros bzw. freiberuflich Tätige zur Erledigung von Fachplanungsleistungen und der Objektüberwachung beauftragt werden.
Der Auftragswert ist ein Schätzwert. Aus der Rahmenvereinbarung ergibt sich kein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
Alle militärischen Liegenschaften
Die Rahmenvereinbarung umfasst bedarfsabhängig sowohl Grundleistungen als auch Besondere Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI gemäß Anlage zu §6 Spezifische Leistungspflichten zum jeweiligen Einzelauftrag Technische Ausrüstung.
Für einzelne Baumaßnahmen wurden/werden bereits Entwurfsplanungen (LPH 3 nach HOAI) durch das Hochbauamt Schwäbisch Hall erstellt, sodass lediglich noch Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 nach HOAI vergeben werden.
Die Rahmenvereinbarung umfasst alle kleinen Baumaßnahmen sowie Baumaßnahmen im Bauunterhalt (BBN) der oben genannten Liegenschaften für die kommenden Jahre (nicht abschließend).
Die Rahmenvereinbarung wird mit zwei Auftragnehmern abgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen, die dieser Rahmenvereinbarung unterfallen, in Einzelvergabeverfahren an Unternehmen zu vergeben, die zu diesem Zeitpunkt nicht Vertragspartner der Rahmenvereinbarung sind.
Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils um 1 Jahr verlängern.
Die maximale Gesmatlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Entsprechend der in den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Kriterien der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Die für ein Bauvorhaben vorgesehenen maßnahmenspezifischen Leistungen werden mittels des beigefügten Vertragsentwurfs "Einzelauftrag Fachplanung - Technische Ausrüstung" stufenweise, nach vorheriger Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Auftragnehmern der Rahmenvereinbarung übertragen.
Die Beauftragung der jeweiligen Einzelaufträge erfolgt über einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb zwischen den beiden Auftragnehmern der Rahmenvereinbarung.
In diesem Vergabeverfahren werden die Auftragnehmer über die anstehende Aufgabe (Leistungsumfang, Termine) informiert und um Abgabe eines maßnahmenspezifischen Honorarangebots gebeten.
Der Auftraggeber setzt unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände und des Auftragsgegenstandes eine ausreichende Frist (mindestens 10 Kalendertage) für die Abgabe von in Textform einzureichenden Angeboten.
Es wird ein Leistungswettbewerb ohne Auftragsgespräche durchgeführt. In diesem Fall erfolgt die Auswahl des Einzelauftragnehmers nach den Zuschlagskriterien Leistungszeitpunkt und Honorar.
Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung mit einer bestimmten Anzahl an Einzelaufträgen sowie auf einen bestimmten Umsatz (Auftragsvolumen) über diese Rahmenvereinbarung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Name der Bewerberin oder des Bewerbers sowie Name und berufliche Qualifikation des vorgesehenen Schlüsselpersonals.
Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
Hinweis:
Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen.
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den
gemäß Bewerbungsformblatt geforderten Deckungssummen
vorliegt beziehungsweise vor der Beauftragung mit einem Einzelauftrag besteht.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr
beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssumme.
Möglicherweise geforderte.
Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern nach Ziffer II.2.9):
Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen (Gebäudeautomation) in den letzten drei Geschäftsjahren.
Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformular.
Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der anteiligen Bauwerkskosten (netto), der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
Präsentation von zwei im Wesentlichen realisierten Referenzobjekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und Planverkleinerung, Angabe der Gesamtbaukosten (KG 200-600) (netto), Angabe von Auftraggebern, Leistungszeit und der bearbeiteten Leistungsphasen, auf max. 5 Seiten, Format max. A 3 erfolgen.
Hinweis:
Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn betreffende Leistung. Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen. Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich die Bewerberin oder der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit nach § 45 und § 46 VgV auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens, hat er oder sie nachzuweisen, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und dass keine Ausschlussgründe im Hinblick auf dieses Unternehmen vorliegen (zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers). Die Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers sind durch entsprechende Referenzen für die durch sie oder ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing. / Dipl.-Ing. (FH) bzw. Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen mit jeweils 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen, sie dürfen sich durch entsprechend qualifizierte Personen vertreten lassen (s. §1.6.1 AVB).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt (abrufbar auf der unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der
Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Bewerbungen in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Die Arbeitsmittel Dokumentation Pläne und Daten sind zu beachten. Sie stehen unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.vermoegenundbau-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Richtlinien.
Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 22-13008 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Angebotsfrist mit den Bewerberinnen und Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, gem. § 17 Abs. 7 VgV einvernehmlich auf 15 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Aufforderung
zur Angebotsabgabe festzulegen. Eine entsprechende Erklärung hierzu kann von den Bewerberinnen und Bewerbern im Bewerbungsformblatt vorgenommen werden. Die Erklärung hat keine Auswirkung auf die Wertung des Teilnahmeantrags
und die Bewerberauswahl.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundesbau-bw.de