Beschaffung und Implementierung einer IT-Unterstützung im Projektmanagement des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg (einschließlich Wartung und Pflege) Referenznummer der Bekanntmachung: 21-40534
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Implementierung einer IT-Unterstützung im Projektmanagement des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg (einschließlich Wartung und Pflege)
Beschaffung und Implementierung einer IT-Unterstützung im Projektmanagement des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg (einschließlich Wartung und Pflege)
Dienststellen des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung und stufenweise Einführung einer Standardsoftware für ein neues Projektmanagement-System (PM-System). Es soll sowohl das Baumanagement bei den Projektleitungs- und Projektsteuerungsaufgaben als auch übergeordnetes Controlling und Haushaltssteuerung unterstützen.
Der abzuschließende EVB-IT-Systemvertrag umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
• Bereitstellung von Lizenzen für ca. 1.000 Anwender
• Erstellung eines Projektterminplans und Einführungskonzepts
• Installation und Aufbau Basissystem bestehend aus den Standard-Modulen:
- Projektbeteiligte und Kommunikationsplattform
- Termin- und Meilensteinplanung
- Personalressourcenmanagement
- Kosten und Budget / Haushaltssteuerung
- Vertrags- und Nachtragsmanagement
- Risikomanagement
- Sicherheiten und Bürgschaften
einschließlich Stammdatenausprägung
• Anpassung des Basissystems an die VBV-spezifischen Anforderungen und Verfahrensabläufe
• Schnittstellenausprägung zu relevanten Systemen, die für die Nutzung des PM-Systems erforderlich sind (SAP, PEP, E-Akte, E-Vergabe, PlanNet)
• Unterstützung und Umsetzung von Datenmigration aus verschiedenen Systemen
• Pilotierung in ausgewählten Ämtern
• Erstellung Schulungskonzept und VBV-spezifischer rollenbasierter Schulungsunterlagen sowie Durchführung von Schulungen
• Regelmäßige Software-Wartung und -pflege (z.B. Updates, Upgrades und Releases) für das gelieferte PM-System und dessen Integration (z.B. hinsichtlich Schnittstellen).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen beginnend mit dem Tag der Abnahme des Gesamtsystems jeweils für die Dauer von mindestens 96 Monaten (Mindestvertragsdauer) zu erbringen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag um 48 Monate zu verlängern (optional).
Referenzleistungen mit vergleichbaren Modulen, Funktionen und Schnittstellen. Die Details der Bewertung zu vorgenannten Kriterien ist unter Ziff. III.1.3) aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Berufs- und Handelsregistereintragung mit entsprechender Bescheinigung.
Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Erklärung zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Angabe über die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei Jahre mit Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
Die Mindestanforderung an die durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten aus den Bereichen Softwareentwicklung, Customizing, Projektleitung (Implementierung), Service (Wartung, Support) beträgt für jedes der letzten drei Geschäftsjahre mindestens 10.
Die Konkretisierung sowie die Gewichtung der zu bewertenden Teilnahmebedingungen kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Ggfs. Erklärung, ob und in welchem Umfang Unteraufträge erteilt werden.
3 Referenzen aus den letzten 8 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Module, Funktionen und Schnittstellen müssen sich seit mindestens 6 Monaten in der Produktivumgebung befinden (Stichtag = Ende der Bewerbungsfrist). 2 von 3 Referenzen müssen eine Schnittstelle zu SAP (REST) beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist unabhängig der Präqualfizierung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der Eintragung in eine PQ-Datenbank. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Bewerbungsformblatt genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen beziehungsweise die übrigen Nachweise zur Eignung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: www.vba-heilbronn.de