Generalplanung - Neubau Schwetzingen Wohnen am alten Messplatz Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2021-0071
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwetzingen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68723
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swg-schwetzingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung - Neubau Schwetzingen Wohnen am alten Messplatz
Generalplanung Neubau "Wohnen am alten Messplatz"
Schwetzingen ist eine Stadt im Nordwesten Baden-Württembergs und gehört zur Metropolregion Rhein-Neckar. Bekannt ist die Stadt unter anderem für seine barocke Schlossanlage mit seinem vorgelagerten Schlossplatz und dem Schwetzinger Spargel.
Im Zentrum der Großen Kreisstadt Schwetzingen wird aktuell ein Museums- + Wohnquartier entwickelt. Hierbei ist die planerische Grundidee, durch die Symbiose aus Tradition, Zeitgeist und Moderne in der Sch-wetzinger Mitte neuen innerstädtischen Kultur- + Wohnraum zu schaffen.
Stadtgeschichtliche Besonderheiten wie die vorhandene historische Bausubstanz sowie Fachwerkhäuser, mo-derne Gebäude und größere Freiflächen werden hierbei zu einem gemeinsamen Umfeld vereint.
Die kommunale Schwetzinger Wohnbaugesellschaft GmbH&Co.KG. (SWG) plant in diesem Gebiet als eine erste Wohnbau-Entwicklungsmaßnahme in diesem Bereich den Neubau einer größeren Wohnbebauung auf dem Grundstück der ehemaligen Spargelgenossenschaft.
Das Ziel der SWG ist es, über strukturell, städtebaulich und architektonisch anspruchsvolle Gesamtkonzepte für innerstädtisches Wohnen umzusetzen.
Die Nachverdichtung am Standort dient unter anderem dazu, die spezifische Qualität des Quartiers zu erhö-hen, innerstädtische Räume aufzuwerten und die Randbebauung am alten Messplatz zu lebendigen, urbanen Räumen weiter zu entwickeln.
Das zu überplanende Baugrundstück, eingespannt zwischen Dreikönig- / Wildemann- / Mannheimer- + He-belstraße wird durch den zur Erschließung und zum öffentlichen Parken genutzten alten Messplatz und das in den nächsten Jahren von der Stadt Schwetzingen als Museum umzubauende und zu erweiternde Rot-hacker'sche Haus begrenzt.
Am Standort sollen 15 bis 20 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen (jung / alt / familiär) entworfen und unter den Aspekten Städtebau, Gestaltung, Funktion, Umsetzbarkeit, Nachaltig-keit, und Erweiterbarkeit der innerstädtischen Wohnbebauungsidee auf Nachbargrundstücke entwickelt wer-den.
Bei der Planung ist zwingend die Gestaltungssatzung Innenstadt der Stadt Schwetzingen in aktueller Fassung zu berücksichtigen. Diese ist unter www.schwetzingen.de öffentlich abrufbar.
Die Aufgabenstellung sowie die Kriterien zur Bewertung der Konzeptstudie werden bei Versand der Unterlagen zur Teilnahme an der Stufe 2 mitveröffentlicht. Die Erstellung der Konzeptstudie wird mit 3.500€ netto pauschal honoriert.
Als ersten Entwurf zum Leistungsbild sind die Honorarformblätter mit zur Verfügung gestellt. Diese sind NICHT für die Stufe I abzugeben, sondern dienen lediglich als Information, welchen Leistungen voraussichtlich zu erbringen sind.
Zur Abgabe der Teilnahmeerklärung ist der Teilnameantrag zwingend zu verwenden. Dieser liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Das vorgestellte Verfahren mit Teilnahmewettbewerb wurde ordnungsgemäß beendet, da gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV keine Angebote in der Stufe 2 eingegangen sind. Es wurde sich dann für einen Offenes Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb entschieden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung - Neubau Schwetzingen Wohnen am alten Messplatz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter
VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die
Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die
Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen
Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die
geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften Bereits
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 GWB).
Rückfragen zum Verfahren:
Rückfragen zum laufenden Verfahren können bis 6 Tage vor
Abgabe der Unterlagen über die Nachrichtenfunktion der
Vergabeplattform gestellt werden.