Tragwerksplanung gem. §§ 49,51 HOAI, Rathaus Laupheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laupheim
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laupheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung gem. §§ 49,51 HOAI, Rathaus Laupheim
Die Stadt Laupheim beabsichtigt die Neuorganisation und Erweiterung der Verwaltungsflächen am Standort des Rathauses in Laupheim. Die notwendigen Verwaltungsflächen können nach aktuellem Raumbedarf nicht komplett im bestehenden Rathaus aus den 70er Jahren untergebracht werden.
Laupheim
Im Rahmen eines Architektenwettbewerbs wurde untersucht, inwieweit sich die Gebäudestruktur für die Unterbringung des aktuellen Raumprogramms eignet und ob die Erweiterung des Bestandsgebäudes sinnvoll erfolgen kann, oder ob als Alternative ein funktional und wirtschaftlich optimierter Neubau des Rathauses, der die gesamten Verwaltungsflächen aufnehmen kann, erfolgen soll.
Es wurden 3 Preise vergeben, ein 1. Preis und zwei 3.Preise.
Zwei Preisträger werden am Verhandlungsverfahren teilnehmen.
Der 1. Preisträger geht von einem Neubau aus, der 3. Preisträger erhält den Bestand.
Der 1. Preisträger sieht die Konzeption eines viergeschossigen Solitärbaukörpers mit Tiefgarage als Neubau anstelle des bestehenden Rathaus-Gebäudes vor. Die Grundriss- und Raumorganisation des Gebäudes wird von dem großzügigen Innenhof geprägt. Der Ratssaal ist im obersten Geschoss angeordnet. Das Gebäude wird als Stahlbeton-Skelettbau erstellt.
Das Raumprogramm beinhaltet ca. 3.500m² Nutzfläche, die BGF ohne TG beträgt ca. 6000m².
Die Abstimmung findet aktuell statt.
Die Planung soll schnellst möglich beginnen.
Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 1-6, optional LPH 8, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungen 17.01.2020
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch den Bieter einzuhaltende Fristen hin.
Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/