Erneuerung des Vertriebssystems
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung des Vertriebssystems
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH (SWHN) plant aus verschiedenen Gründen die Erneuerung ihres Vertriebshintergrundsystems. Hierbei soll das bei SWHN produktiv im Einsatz befindliche aktuelle Release SAP / PT120 auf das neue Release SAP / PTnova aktualisiert, also weiterentwickelt, werden.
Heilbronn
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH plant die Weiterentwicklung ihres zentralen Vertriebshintergrundsystems SAP / PT120. Diese Branchenlösung stößt bei den heutigen Anforderungen an seine Grenzen und ist damit nicht zukunftsfähig. Quantitative und qualitative Anforderungen, durch die eine zeitgemäße Digitalisierung des öffentlichen Nahverkehrs realisiert werden soll, können durch das Vertriebshintergrundsystem nicht mehr abgedeckt werden. Für die Weiterentwicklung ist ein umfangreicher Release-Wechsel erforderlich.
Darüber hinaus hat der Hersteller der gegenwärtigen Version PT120 angekündigt, dass die Wartung nur noch bis Ende 2022 sichergestellt werden kann. Das Nachfolgeprodukt PTnova entspricht den neuen Anforderungen der SWHN. Es baut auf dem Vorgängerprodukt PT120 auf, ist ebenfalls ein SAP basiertes System und soll das bestehende Release PT120 ablösen. PTnova ist kompatibel zur technologischen Weiterentwicklung des SAP-Kernsystems und ist im Vergleich zu seinem Vorgänger PT120 in der Lage diese Funktionen effizient einzusetzen. Eine notwendige Umstellung des SAP Systems auf die neue S/4-Hana Plattform kann durch PT120 nicht mehr unterstützt werden.
Nach Abschluss des Release-Wechsels besteht für die Stadtwerke Heilbronn GmbH die Option, diverse Schnittstellen/Anbindungen sowie Weiterentwicklungsleistungen inkl. weiterer Serviceleistungen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. c) SektVO kann die Ausführung nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erfolgen, aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, einschließlich Rechten des geistigen Eigentums. Der Beschaffungsbedarf kann weiterhin nur von einem Unternehmen erbracht werden, da die Rechte am Einsatz des Quellcodes allein beim Nutzungsrechteinhaber liegen. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung zum Upgrade des vorhandenen Vertriebshintergrundsystems auf PTnova gibt es nicht.
Der Beschaffungsbedarf ist auch Bestandteil der Daseinsvorsorge der SWHN und unerlässlich für die Aufrechterhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen der SWHN. Der Vertragsschluss soll mit dem bereits in der Vergangenheit involvierten Unternehmen erfolgen, so dass keine Lücke in der Erbringung der Leistungen der Daseinsvorsorge erfolgt.
Die SWHN setzen in allen kaufmännischen Belangen auf SAP-Systeme. Zur Integration in die weitere Systemlandschaft der SWHN bildet ein SAP-basiertes Vertriebshintergrundsystem mit einer entsprechenden Datenstruktur die zwingende Voraussetzung für die etablierten und durchgängigen Buchungsprozesse. Im Rahmen der kontinuierlichen Wettbewerbsbeobachtung zeigt sich, dass kein Produkt eines anderen Anbieters in ähnlicher Weise in die SAP orientierte Systemumgebung zu integrieren ist.
Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung