Europaweite Vergabe der Lieferung und Installation von stationären Fahrgastinformations-Anzeigern (DFI) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/3229
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fellbach.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Vergabe der Lieferung und Installation von stationären Fahrgastinformations-Anzeigern (DFI)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung und funktions- und betriebsbereite Aufstellung (Montage, Inbetriebnahme) von Anzeigern zur stationären Fahrgastinformation (DFI). Die Leistung umfasst zudem auch die Wartung und Pflege der verwendeten Software.
Fellbach
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung und funktions- und betriebsbereite Aufstellung (Montage, Inbetriebnahme) von Anzeigern zur stationären Fahrgastinformation (DFI). Die Leistung umfasst zudem auch die Wartung und Pflege der verwendeten Software.
Die Große Kreisstadt Fellbach beabsichtigt, in ihrem Stadtgebiet Anzeiger zur stationären Fahrgastinformation (DFI) aufzustellen. Dabei sind die DFI an 20 Bestandsmasten zu montieren sowie 8 neue Masten zur Montage des DFI auf bauseits erstellten Fundamenten zu errichten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Erklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz im Bereich Aufbau und Installation von DFI-Anzeigern, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie EUR 5 Mio. für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
1) Referenzen
Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzprojekte über die Lieferung und Installation von dynamischen Fahrgastinformations-Anzeigern (DFI). Die Abnahme darf nicht vor dem 1. Januar 2017 erfolgt sein.
Hinweis:
Alle drei Referenzprojekte müssen folgenden Vorgaben genügen:
- Lieferung und Installation von dynamischen Fahrgastinformations-Anzeigern (DFI)
- Die Leistung muss abgenommen sein. Die Abnahme darf nicht vor dem 1. Januar 2017 erfolgt sein.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen zudem jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
- Ort der Ausführung,
- kurze Beschreibung des Projekts,
- Datum der Abnahme und der Inbetriebnahme,
- Lieferumfang
Die Referenzangaben sind bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen (also nicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert).
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
2) Mindestanforderungen
Zum Nachweis der Eignung muss ein Bieter durch die drei vorzulegenden Referenzprojekte zudem die folgenden Anforderungen jeweils mindestens einmal erfüllen. Dies bedeutet, dass die nachfolgenden Mindestanforderungen wahlweise durch eine, zwei oder drei der geforderten Mindestreferenzen nachzuweisen sind.
- DFI-Anzeiger im Außenbetrieb mit mindestens 5 RGB-LED-Anzeigen, doppelseitig;
- Softwarelösung, bei der eine Datenversorgung mit EFA-XML oder TRIAS verwirklicht wurde;
- mandantenfähige DFI-Verwaltung mit Zuordnung von Anzeigern, Benutzern und Administratoren zu unterschiedlichen Mandanten.
(1) Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgab0e hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
a) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
b) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
c) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
d) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
(2) Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s)Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar.
(2) Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe
ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu
beachten sind.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihungsunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRKV7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de