Digitale Visitenwägen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwetzingen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68723
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.grn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Visitenwägen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von digitalen Visitenwägen (Hybride Ausführung).
Die Leistungen umfassen die Lieferung der Systeme, die Vorkonfiguration, die Anlieferung der Systeme an den Klinikstandorten und den Service sowie die Wartung.
50 Visitenwägen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitale Visitenwägen
Ort: Everswinkel
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags/Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland