Ausschreibung Busverkehrsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lrasbk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Busverkehrsleistungen
Vergabeverfahren zur Vergabe von Busverkehren im Schwarzwald-Baar-Kreis im Linienbündel der Linien 500, 590, 595 und 640 (Los 1 - Mitte) und Linienbündel der Linien 501, 502, 503, 504, 510, 545, 550, 556, 665, 670, 675 (Los 2 - Schwarzwald)
Linienbündel der Linien 500, 590, 595, 640
Mit den Linien dieses Linienbündels erfolgt die verkehrliche Erschließung der südwestlichen Ortsteile des Oberzentrums Villingen-Schwenningen sowie der Gemeinde Unterkirnach. Es enthält die Regiobuslinie Villingen - Unterkirnach - Vöhrenbach - Furtwangen.
Linienbündel der Linien 501, 502, 503, 504, 510, 545, 550, 556, 665, 670, 675
Mit den in diesem Los gebündelten Linien erfolgt die Erschließung des Bereichs Schwarzwald mit den Gemeinden St. Georgen, Königsfeld, Furtwangen, Vöhrenbach, Schönwald, Schonach und Triberg einschließlich der jeweiligen Ortsteile.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise der persönlichen Lage sind zu erbringen:
PL1.
Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschaft- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie gegebenenfalls zur zuständigen Niederlassung.
PL2.
Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12 Monate; Kopie ist ausreichend).
PL3.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB.
PL4.
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Sofern dies zutrifft, ist ein solcher Nachweis als Anlage PL6 dem Angebotsformular beifügen.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unternehmen auf die sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung stützt haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Eignung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
WL1.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, gegebenenfalls bezogen auf das beherrschende Unternehmen.
WL2.
Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Voraussetzungen für die Erlangung derBescheinigung sowie der Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBZugV vorliegen und dass ich/wir im Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein den Anforderungen des § 2 Abs. 2, Nr. 2, Abs. 3 PBZugV entsprechendes Eigenkapital nachweisen kann/können.
WL3.
Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden je Versicherungsfall EUR 10.000.000,00; für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres EUR 20.000.000,00, für Sachschädenje Versicherungsfall EUR 10.000.000,00; für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres EUR 20.000.000,00 oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Busverkehren in den letzten maximal fünf Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Eigenerklärungen). Die Vergleichbarkeit bezieht sich jeweils auf das Los/die Lose, auf die ein Angebot abgegeben wird.
Die Referenzen sind in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
- genaue Beschreibung des Auftrags,
- erbrachte Leistungen und Funktion der Bieters/des Auftragnehmers der Referenz,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner,
- Leistungszeitraum und
- Auftragswert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu TL1.
Für die Lose 1 und 2 ist zusammen mit dem Angebot die Vorlage von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen durch den Bieter erforderlich.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
PL5.
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft;
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft;
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieter sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für dieAbgabe des Angebots zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134 und 135 GWB. Insbesondere gilt dabei, dass Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, vor derZuschlagserteilung gemaß § 143 GWB darüber informiert werden. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gesstellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschkagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx